200 Jahre Bündner Recht online

Das gesamte Bündner Recht, wie es seit 1803 in der Amtlichen Gesetzessammlung (AGS) veröffentlicht worden ist, wurde digitalisiert und online zugänglich gemacht.

Dies erleichtert die juristische Arbeit, wenn vergangene Rechtszustände rekonstruiert werden müssen, und stellt gleichzeitig der historischen Forschung über Graubünden einen zentralen Quellenbestand komfortabel zur Verfügung.

Bis vor Kurzem reichte die kantonale Onlineversion der AGS nur bis ins Jahr 2000 zurück. Für die Jahre zuvor musste man auf die gedruckten Bände und Loseblattordner (ab 1976) der Gesetzessammlung zurückgreifen. Neu steht nun die gesamte Amtliche Gesetzessammlung online zur Verfügung. Dies dank dem Staatsarchiv Graubünden (Amt für Kultur) und der Standeskanzlei.

Verschiedene digitale Zugriffsmöglichkeiten

Die neu digitalisierte Gesetzessammlung von 1803 bis 2000 ist auf verschiedene Arten zugänglich gemacht worden. Die ersten und ältesten vier Reihen liegen bandweise digitalisiert vor und sind unter ihrem Druckdatum in die digitale chronologische Amtliche Gesetzessammlung aufgenommen worden (www.gr-lex.gr.ch). Der jüngste aufgenommene Band ist das 1959 erschienene «Bündner Rechtsbuch». Es wurde unter dem Stichdatum 1.7.1957 eingeordnet. Die nach dem 1. Juli 1957 verabschiedeten Erlasse wurden dann nicht mehr bandweise, sondern als einzelne Dokumente in die digitale AGS integriert. Als Datum wurde jeweils – soweit verfügbar – das Beschlussdatum gewählt.

Wer es auch für die Jahre 1958-2000 vorzieht, mit den publizierten Bänden beziehungsweise Ordnern zu arbeiten, kann dies über die Website des Staatsarchivs Graubünden tun. Im Findsystem des Staatsarchivs (staatsarchiv-findsystem.gr.ch) ist die gesamte AGS 1803-2000 in Bandform (PDF) verfügbar.

Weitere Informationen zur Gesetzessammlung und technische Hinweise zu den Suchmöglichkeiten finden sich auf der Website des Kantons, im «Impressum» der digitalen Gesetzessammlung sowie auf der Website des Staatsarchivs Graubünden.

Beilage
Geschichte Bündner Rechtssammlung

(Quelle: dt Staatsarchiv / Standeskanzlei)