Zur Kontrolle der Einhaltung der COVID-19-Verordnung des Bundesrats wird die Kantonspolizei Graubünden die verantwortlichen Institutionen unterstützen. Die Kontrollkompetenzen sind auf mehrere Behörden verteilt.
Mit der Lockerung der COVID-19-Verordnung des Bundesrates sind die Betriebe auf die Einhaltung der Schutzmassnahmen zu kontrollieren. Diese Kontrollen finden durch das Arbeitsinspektorat des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA), die Gemeinden und die Kantonspolizei Graubünden statt.
Der Kommandant der Kantonspolizei Graubünden Oberst Walter Schlegel äusserte sich wie folgt zur Kontrolltätigkeit seiner Polizistinnen und Polizisten: «Wir legen den Fokus nach wie vor darauf, dass die Massnahmen eingehalten werden. Dabei gehen wir mit Augenmass vor und suchen den Dialog mit der Bevölkerung und den Gewerbetreibenden.»
(Symbolbild: zVg)