Finanzielle Unterstützung für Bündner Spitäler

Die Anordnung des Bundesrats an die Spitäler, nur dringend medizinisch angezeigte Untersuchungen, Behandlungen und Therapien durchzuführen führt dazu, dass die Fallzahlen in den Spitälern komplett eingebrochen sind. Die Regierung hat deshalb eine Notverordnung beschlossen. Diese ermöglicht, die Spitäler finanziell zu unterstützen und so in der aktuellen Situation, aber auch nachhaltig die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Am 21. März 2020 hat der Bundesrat entschieden, dass insbesondere in Spitälern und Kliniken nur noch dringend medizinisch angezeigte Untersuchungen, Behandlungen und Therapien (Eingriffe) durchgeführt werden dürfen. Der Bundesrat beabsichtigt damit einerseits die Vermeidung von unnötigen Menschenansammlungen. Anderseits soll sichergestellt werden, dass keine Kapazitäten und Ressourcen durch nicht notwendige Eingriffe gebunden werden, welche gegebenenfalls zur Behandlung von an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten benötigt werden.

Die Folgen dieses Entscheids für die Spitäler, sowohl in der Akutsomatik, Psychiatrie als auch in der Rehabilitation, sind gravierend. Die Fallzahlen sind komplett eingebrochen und mit diesen die Einnahmen, erste Liquiditätsengpässe zeichnen sich bereits ab. Um sicherzustellen, dass die Versorgung der Bevölkerung durch die Spitäler in der Coronakrise, aber insbesondere auch in Zukunft nachhaltig gewährleistet ist, hat die Bündner Regierung entschieden, finanzielle Mittel bereit zu stellen.

Es wurden zwei Massnahmen beschlossen:

Leistung von Beiträgen für Aufwendungen in der Coronakrise
Die Spitäler im Kanton haben sich gut auf die Coronakrise eingestellt. Die Bemühungen, im Rahmen des Möglichen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen waren und sind erheblich. Dazu gehört beispielsweise die Beschaffung von Material (Masken, Handschuhe, Schutzkleidung, etc.), aber auch die Umstellung von Abläufen und Prozessen, welche zu erheblichem Mehraufwand führen.

Der Kanton und die Gemeinden übernehmen diese Mehrkosten in den öffentlichen akutsomatischen und psychiatrischen Spitälern, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Die Aufwendungen werden im Rahmen von Beiträgen für gemeinwirtschaftliche Leistungen an die Institutionen ausbezahlt. Entsprechend dem üblichen Verteilschlüssel bei gemeinwirtschaftlichen Leistungen übernehmen die Gemeinden der Spitalregion 10 Prozent der Beiträge für die Aufwendungen des Regionalspitals.

Übernahme von Einnahmeausfällen
Die gravierenden Einnahmeausfälle der Spitäler im stationären und ambulanten Bereich werden ebenfalls zu grossen Teilen vom Kanton übernommen. Die Übernahme dieser Kosten dürfte kaum anderweitig gedeckt werden können. Ohne die Übernahme dieser Einnahmeausfälle, welche die Spitäler auch kurzfristig bereits in finanzielle Engpässe bringen, wären sowohl die kurzfristige Versorgung der Bevölkerung in der Coronakrise, aber auch die langfristige Versorgungssicherheit akut gefährdet.

Die Finanzierung ambulanter Behandlungen ist grundsätzlich Pflicht der Krankenversicherer, ebenso beteiligen sich diese an den Kosten stationärer Eingriffe. Die Regierung hat entschieden, Einnahmeausfälle aus Sozialversicherungen (KVG, UVG, MVG und IVG) in den ambulanten und stationären Bereichen der Spitäler zu 90 Prozent zu übernehmen. Sie erwartet jedoch, dass die Übernahme der Einnahmeausfälle mindestens für den ambulanten Bereich auf Bundesebene thematisiert und mit den Krankenversicherern eine Lösung zu deren Beteiligung gefunden wird. In jedem Fall erwartet die Regierung eine Senkung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2021 im Umfang der durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Einsparungen bei den Krankenversicherern.

Der Kanton wird während des laufenden Jahres alle zwei Monate provisorische Auszahlungen an die Spitäler vornehmen. Eine definitive Festsetzung der Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen und der Höhe der Übernahme von Einnahmeausfällen wird voraussichtlich erst gegen Ende 2021 möglich sein. Insgesamt ist mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung des Kantons von netto maximal 59 Millionen Franken und der Gemeinden von netto 5,5 Millionen Franken zu rechnen. Die Regierung beantragt der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates entsprechende Nachtragskredite.

Beilage:
Verordnung Unterstützung Spitäler

(Quelle: GRHeute Archiv)