Die Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung will die Regierung die Regionalentwicklung stärken.
Die Regionen des Kantons Graubünden verfügen über eine Vielzahl an wirtschaftlichen Potenzialen. Die Regionalentwicklung ist aufgrund des gesellschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Wandels gleichzeitig mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Diese Ausgangslage erfordert für das Regionalmanagement einen höheren Ressourceneinsatz seitens des Kantons und der Regionen und mehr Handlungsspielraum für die Regionen.
Mehr Handlungsspielraum
Die Finanzierung des Regionalmanagements soll künftig auf dem Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (GWE) basieren. Damit erhalten die Regionalentwicklerinnen und Regionalentwickler mehr Hanldungsspielraum. Heute werden die Regionalentwicklungsstellen je zur Hälfte von Bund und Kanton über die Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP) finanziert. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage können durch ein breiteres Projekt- und Themenportfolio mehr regionalwirtschaftliche Impulse gesetzt werden.
Zur Umsetzung des neuen Konzepts soll ein jährlicher Beitrag von maximal 875 000 Franken seitens des Kantons zur Verfügung gestellt werden, was dem Umfang des bisherigen Beitrags von Bund und Kanton im Rahmen der NRP an das Regionalmanagement entspricht.
Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Junisession 2020 beraten.
(Symbollbild: GRHeute)