12 Angesteckte in Graubünden – neue Praxis für Events

Nebst erweiterten Hygienemassnahmen soll durch die Kantone bei Veranstaltungen bereits ab 150 Personen eine Risikoabwägung vorgenommen werden. Die Stadt Chur hatte diesen Wert am vorletzten Freitag in Absprache mit dem Kanton auf 50 Personen festgelegt.

Mit seiner neusten Weisung bestätigt der Bund die Umsetzung des Veranstaltungsverbots im Kanton Graubünden im Grundsatz, auch wenn der Wert mit 150 Personen leicht höher liegt. Im Sinne einer schweizweiten Regelung ist dies mit Rücksicht auf grosse Städte nachvollziehbar. Die Massnahme gilt vorerst bis am 15. März 2020.

Der Lead für die Koordination der Massnahmen Corona zwischen der Schweiz und Italien obliegt dem Bundesamt für Gesundheit BAG. Die Situation in Norditalien und allfällig erforderliche Massnahmen für Graubünden und die Bündner Südtäler werden durch die Behörden laufend neu beurteilt. Ebenso werden die Bündner Gemeinden laufend informiert.

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In der Schweiz gilt gemäss Verordnung des Bundesrates bis am 15. März das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Teilnehmenden. Für Anlässe unter 1’000 Personen sind gemäss Bund nach wie vor die Kantone zuständig. Der Kanton Graubünden hat am vergangenen Freitag eine Verfügung erlassen, wonach Anlässe mit überregionalem Charakter und/oder internationaler Beteiligung generell untersagt sind. Es waren einzig regionale Anlässe mit einem Richtwert von 50 Teilnehmenden und einer Risikoabwägung zulässig. Diese Handhabung hatte zum Ziel, frühzeitig möglicherweise infizierte Personen zu erkennen und zu isolieren, um eine Ausbreitung möglichst zu verhindern. Diese Massnahme war erfolgreich, denn der Kanton Graubünden war zunächst einer jener Kantone mit der höchsten Anzahl infizierter Personen. Seit Beginn der Massnahmen konnte der Stand infizierter Personen stabil gehalten werden, insbesondere auch in Chur, wo sich bis heute keine Personen infiziert haben.

Bund passte Regeln an

Da sich die Situation schweizweit – im Unterschied zu Chur – rund um das Coronavirus inzwischen weiter verschärft hat, beschloss der Bund gemeinsam mit den Kantonen eine Anpassung der Praxis. Er setzte mit 150 Personen schweizweit nun ebenfalls eine sehr tiefe Anzahl fest. Die Stadt Chur begrüsst diese Klärung, da insbesondere Nachbarkantone keine klare Regelung hatten, was für die sinnvolle Massnahme der Stadt Chur ein Erschwernis darstellte.

Damit wird insbesondere eine wirtschaftliche Gleichbehandlung erreicht, was ebenfalls im Sinne der Stadt Chur ist. Es muss allerdings erwähnt werden, dass mit dem Entscheid, erst ab 150 Personen eine Risikoabwägung durchzuführen, sich eine grundsätzliche Ausbreitung des Virus weniger erfolgreich vermeiden lässt. Die Stadt bedauert dies, weil sich die bisherigen Massnahmen als erfolgsversprechend zeigten.

Gesundheitswesen nicht überlasten

Das Ziel bleibt bestehen, einer plötzlichen Überlastung des Gesundheitswesens entgegenzuwirken in der Hoffnung, dass die wärmeren Jahreszeiten eine Entspannung der Situation bringen, was seit Beginn die Strategie der Stadt Chur darstellte. Im Weiteren kritisiert die Stadt Chur, dass eine klar zugeteilte Verantwortlichkeit und Kompetenz an den Kanton Graubünden und die Stadt Chur damit innerhalb der gesetzten Frist bis 15. März 2020 nun plötzlich vom Bund übersteuert wird. Dies trifft damit sämtliche Veranstaltungen, welche aufgrund einer klaren kantonalen Regelung bereits abgesagt worden sind. Der Kanton wird deshalb mit sämtlichen Veranstaltern in Kontakt treten. Das kantonale Gesundheitsamt hat am 5. März 2020 unter anderem folgendes verfügt:

«Für öffentliche und private Veranstaltungen mit unter 1’000 Teilnehmenden gilt: Grundsätzlich erlaubt sind Veranstaltungen, wenn

  • In geschlossenen Räumen mit frei zirkulierenden Personen nicht mehr als 150 Personen gleichzeitig anwesend sind; oder
  • In geschlossenen Räumen pro anwesender Person jederzeit mehr als 4 Quadratmeter Aufenthaltsfläche zur Verfügung stehen; oder
  • In geschlossenen Räumen mit Bestuhlung nicht mehr als 300 Personen gleichzeitig anwesend sind; oder
  • Bei Veranstaltungen im Freien nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig anwesend sind.»

Für Klärungsfragen betreffend Durchführung von Anlässen wird auf das Kontaktformular des Kantons verwiesen (www.gr.ch/coronavirus).

 

(Quelle: Stadt Chur/gr.ch)