Die Stadtpolizei Chur ist für die närrischen Tage vorbereitet. Im Vordergrund steht die Sicherheit der Bevölkerung, der Fasnachts- und Verkehrsteilnehmenden.
Dazu werden folgende Massnahmen getroffen:
- Erhöhte Polizeipräsenz
- Gezielte Verkehrskontrollen, speziell wegen Fahren in angetrunkenem Zustand
- Kontrollen betreffend unbefugtem Schiessen oder Abbrennen von Feuerwerk etc. auch während des Fasnachtsumzuges (Verbot gemäss Art. 35 Polizeigesetz)
Verkehrsbehinderungen während des Fasnachtsumzuges
Am Samstag, 22. Februar 2020, zwischen 13.45 und ca. 17.00 Uhr, findet in der Churer In-nenstadt der traditionelle Fasnachtsumzug statt.
Route: Kasernenstrasse, Welschdörfli, Obertor, Grabenstrasse, Postplatz, Bahnhofstrasse, Alexanderplatz, Quaderstrasse, Kauffmannstrasse, Grabenstrasse, Postplatz, Poststrasse bis zum Majoranplatz
Ab 11.30 Uhr ist im Bereich der Umzugsroute mit erheblichen Verkehrsbehinderungen und Beeinträchtigungen der fahrplanmässigen Kurse des Stadtbusbetriebes zu rechnen.
Die motorisierten Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, die Innenstadt grossräumig zu um-fahren. Verkehrsumleitungen sind signalisiert.
Kinderumzug
Am Sonntag, 23. Februar 2020, zwischen 13.45 und ca. 15.15 Uhr, wird der Kinderumzug durchgeführt.
Route: Bahnhofplatz, Bahnhofstrasse, Postplatz, Poststrasse, Obere Gasse, Obertor, St. Margrethenstrasse, Seilerbahnweg, Stadthalle
Kurzzeitige Verkehrsbehinderungen sind während dieser Zeit möglich.
(Quelle: Stadt Chur)