Die Regierung hat die Botschaft betreffend Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung und Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Mit der Botschaft will die Regierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Das Instrument der Mutterschaftsbeiträge schafft negative Erwerbsanreize, weshalb die entsprechende Gesetzgebung verbunden mit flankierenden Massnahmen für Familien am Existenzminimum aufgehoben werden soll.
Der Grosse Rat hat in der Junisession 2019 den Auftrag Hardegger betreffend Revision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden überwiesen. Die Regierung anerkannte den Handlungsbedarf und hat in ihrer Antwort Massnahmen zur Stärkung der familienergänzenden Kinderbetreuung mit der Aufhebung des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge, welches negative Erwerbsanreize setzt, verknüpft. Eine Verknüpfung der Mutterschaftsbeiträge mit der familienergänzenden Kinderbetreuung ist naheliegend, da es bei den Zielen der beiden Instrumente Überschneidungen gibt. Beide Instrumente tragen zur finanziellen Absicherung von Familien bei und möchten eine gute Betreuung der Kinder sicherstellen.
Mutterschaftsbeiträge sind nicht zeitgemäss
Die Vorlage trägt den gesellschaftlichen Gegebenheiten Rechnung: Die Berufstätigkeit beider Elternteile soll unterstützt und nicht verhindert werden. Das Instrument der Mutterschaftsbeiträge setzt negative Erwerbsanreize, da die Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils grundsätzlich nicht erwünscht ist. Dies war zum Zeitpunkt der Einführung der Mutterschaftsbeiträge politisch und gesellschaftlich gewollt. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Mutterschaftsbeiträge im Jahr 1992 wurden auf Bundes- sowie auf Kantonsebene verschiedene familien-, gesellschafts- und sozialpolitische Entscheidungen gefällt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Heute besteht die Erwartung, dass beide Elternteile berufstätig sein können. Daher besteht in Bezug auf die Mutterschaftsbeiträge Handlungsbedarf.
Verstärkte Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung
Die durch die Aufhebung der Mutterschaftsbeiträge freiwerdenden finanziellen Mittel werden für die zusätzliche Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung eingesetzt. Neben der verstärkten Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung wird die Aufhebung der Mutterschaftsbeiträge durch weitere Massnahmen im Bereich der Sozialhilfe abgefedert. Die Vorlage sieht zudem Massnahmen zur Verhinderung einer finanziellen Lastenverschiebung zu den Gemeinden vor. Insgesamt wird eine kostenneutrale Umsetzung angestrebt.
Weitere Massnahmen
Die in der Botschaft vorgesehenen Massnahmen sollen die finanziellen Schwierigkeiten der Betreuungsinstitutionen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung abschwächen. Aktuell werden weitere Lösungen erarbeitet. Vorgesehen ist eine grundlegende Gesetzesrevision, welche durch eine Neuregelung der Subventionierung die Abgeltung der Betreuungsleistungen für Kinder gezielt auf das Einkommen und Vermögen der Erziehungsberechtigten abstimmt. Gleichzeit soll damit der administrative Aufwand der Leistungserbringenden für die Erhebung der Steuerdaten der Erziehungsberechtigten reduziert werden.
(Bild: GRHeute)