Im Vordergrund der Fischerei steht heute die Erhaltung der Fischfauna und derer Lebensräume. Dazu sind die gesetzlich geforderten Anpassungen in sämtlichen Bereichen der Wasserwirtschaft möglichst zeitnah einzuleiten und umzusetzen. Die Fischerbasis macht zusammen mit dem Amt für Jagd und Fischerei (AJF) diesen Schritt im Bereich des Fischereibetriebs. Sie zeigt sich bereit, in Zukunft auch einschneidende fischereiliche Regeln in Betracht zu ziehen – zugunsten einer nachhaltigen Fischerei in Graubünden.
Seit der letzten Totalrevision der Fischereibetriebsvorschriften (FBV) im Jahr 2002 wurden insgesamt fünf Teilrevisionen durchgeführt. Vor gut vier Jahren ist das AJF zum Schluss gekommen, die geltenden fischereilichen Bestimmungen einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen und Vorbereitungen für eine Totalrevision der FBV im Jahr 2020 zu treffen.
Novum in den Bereichen Fangmass und Saisonfanglimite
Die totalrevidierten Fischereibetriebsvorschriften basieren auf den neusten fischereibiologischen und ökologischen Erkenntnissen und wurden unter Einbezug der Fischerbasis erarbeitet. Die grundlegendste Änderung für die Bündner Fischerei betrifft die Fangmassbestimmungen für Bach- und Seeforellen. Anhand des Wachstums der Fische (Geschlechtsreife), der Höhenlage der Gewässer, des Nahrungsangebots, der Gewässergrösse, des Grads der Naturverlaichung, des Befischungsdrucks und weiteren Faktoren wird für jedes Gewässer ein zielführendes Fangmass ermittelt und festgesetzt. Damit soll erreicht werden, dass die für die Natur bedeutsamen Laichtiere ausreichend geschützt sind. Zu diesem Zweck werden nicht nur Fangmindestmasse, sondern wo sinnvoll, auch Fangfenster (erlaubter Fangbereich z.B. 26 bis 34 cm) bestimmt. Fangfenster werden vor allem bei Fliessgewässern eingeführt. Werden beim Fangmindestmass insbesondere die Erst- und Zweitlaicher geschützt, so stellt ein Fangfenster sicher, dass auch grosse Fische, welche aus reproduktionsbiologischer Sicht sehr wertvoll sind, geschont werden. Mit diesem für die Forellenfischerei in der Schweiz noch kaum etablierten Ansatz betritt Graubünden Neuland. Als zusätzliche Schutzmassnahme wird an Bächen und Flüssen neu eine Saisonfanglimite von 60 Fischen pro Fischer/in eingeführt. Damit soll ein Zeichen für die massvolle Nutzung des Fischbestands in Fliessgewässern gesetzt werden.
Vereinfachungen zur Aufwertung der Bündner Fischerei
Die Änderungen der Fischereibetriebsvorschriften enthalten nicht nur strengere Auflagen für die Fischer/innen, sondern auch Erleichterungen, um die Fischerei – insbesondere auch für Jung- und Neufischer/innen – interessanter zu gestalten. Mit dem Einsetzen der Schneeschmelze erhöht sich nebst der Abflussmenge auch die für die Ausübung der Fischerei nachteilige Trübung in vielen Gewässern. Mit der Eröffnung der Fischereisaison am Vorderrhein ab Ilanz und am Hinterhein ab der Einmündung Albula (bisher: Alpenrhein und Unterlauf der Landquart) bereits ab dem 1. Februar wird insbesondere dem Bedürfnis der Fischerbasis Rechung getragen, gewisse Talflüsse vor der Schneeschmelze befischen zu können. Erfahrungen zeigen, dass die frühzeitige Eröffnung auch zu einer besseren Verteilung des Fangdrucks über die ganze Saison und zu gesteigerten Fangerfolgen in den Sommermonaten führt. Überdies wird die Fischereisaison in Graubünden bis zum 31. Oktober verlängert sagt das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden. Dies eröffnet insbesondere die Möglichkeit, viele Seen in Graubünden auch noch im Herbst zu befischen.
Mit den neuen Fischereibetriebsvorschriften werden ferner die «Schontage» für sämtliche Gewässer abgeschafft. Diese Massnahme lässt sich damit begründen, dass eine nachhaltige Nutzung des Fischbestands mit einer verschärften Regelung beim Fangmass und bei den Fangzahlen besser gewährleistet werden kann als mit Schontagen. Während in der Vergangenheit die Fischerei an Fliessgewässern nur an Dienstagen, an Donnerstagen und an Wochenenden erlaubt war, wird diese nun die ganze Woche möglich sein schreibt die Regierung in ihrer Regierungsmitteilung.
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