Graubünden muss sich für seine Vergabepraxis rechtfertigen

Nicht erst seit der Baukartell-Affäre vom letzten Jahr steht auch der Kanton Graubünden unter Druck, was die Vergabepraxis betrifft. Eine von 55 Grossrätinnen und Grossräten unterzeichnete Anfrage von SP-Kantonalpräsident Philipp Wilhelm stellte der Regierung in der Oktobersession unangenehme Fragen.

In den vergangenen fünf Jahren hat der Kanton Graubünden gemäss der Anfrage von Philipp Wilhelm in 188 Fällen Aufträge im freihändigen Verfahren vergeben, obschon der im Submissionsgesetz festgelegte Schwellenwert für eine freihändige Vergabe jeweils überschritten war. Die Regierung beteuere zwar, dass die entsprechenden Ausnahmebestimmungen nur zurückhaltend angerufen würden und nur in besonderen Fällen zur Anwendung kommen: «Zwischen dieser Aussage und der enorm hohen Anzahl Fälle liegt aber eine grosse Diskrepanz», so der Wortlaut in der Anfrage, die von Politikerinnen und Politikern aller Parteien unterzeichnet wurde, «im Fall der Konviktprovisorien konnte die Regierung bisher nicht glaubhaft darlegen, dass das gewählte Vorgehen einer Direktvergabe rechtens war. Das verlangt saubere Aufklärung. Denn die Bestimmungen des Submissionsgesetzes sollen den Wettbewerb und einen haushälterischen Umgang mit den Steuergeldern fördern.»

Die Unterzeichnenden verlangen von der Regierung eine Antwort auf die Fragen, in wie vielen der 188 Fälle die Auftragssumme in diversen Bandbreiten – ab 300’000 bis über 1’500’000 Franken – lagen und wie gross die zwanzig höchsten Auftragssummen waren. Ausserdem wünschen die unterzeichnenden Grossrätinnen und Grossräte die Gründe für die entsprechende Vergabepraxis zu erfahren. Zu guter Letzt wird die Regierung gefragt, ob sie bereit sei, für «die saubere Beurteilung der Rechtmässigkeit des Vorgehens bei den Konvikt-Provisorien externe Gutachten einzuholen»?

Man darf gespannt sein, welche Antworten die Bündner Kantonsregierung dem Grossen Rat zu den brisanten Fragen geben wird. 

 

(Symbolbild Chur: Pixabay)