Graffitis sind fröhlich, farbig und zeigen ein Stück Jugendkultur. Die Stadt Chur stellt deshalb vier weitere Flächen für legale Graffitikunst zur Verfügung.
Legale Graffitikunst wertet den öffentlichen Raum durch ihre fröhliche und farbige Art auf und ermöglicht Jugendlichen, sich kreativ und künstlerisch auszudrücken, wie die Stadt Chur am Donnerstag mitteilte. Nachdem die Stadt Chur im Sommer 2014 mit verschiedenen Gestaltungsprojekten die legale Graffitikunst in Chur lancierte, hat der Graffiti-Ausschuss der Stadt Chur nun vier weitere Wandflächen freigegeben: Die beiden Seiten der Unterführung A13 an der Rheinstrasse, die Seite Süd der Fussgängerunterführung A13 beim Grossbruggerweg sowie einen Bereich der Stützmauer an der Unteren Ples- surstrasse. Es werden also zu den zwei bestehenden Wänden an der Giacomettistrasse noch vier weitere Flächen freigegeben.
Wer auf einer der freigegebenen Mauern sprayen möchte, kann dies ohne weitere Absprachen tun. Es gelten wenige, konkrete Regeln: Rassistisches, Sexistisches und Ehrverletzendes ist verboten und die allgemeinen Ruhezeiten sind einzuhalten. Die Nachtruhe dauert von 22.00 bis 07.00 Uhr. Während dieser Zeiten ist die Ruhe oder den Schlaf störender Lärm zu unterlassen. An den öffentlichen Ruhetagen sowie werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis zu Beginn der Nachtruhe ist dem erhöhten Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tra- gen.
Die Stadt Chur freut sich, wenn auf den freigegebenen Wänden bald zahlreiche neue und kunstvolle Graffitis entstehen. Gerne verfolgen wir die neuen Kunstwerke auch auf den sozialen Medien: Die Stadt ermuntert daher die Künstler, ihre Arbeiten unter dem Hashtag «#graffiti- chur7000» zu posten.
(Symbolbild: GRHeute. Es zeigt Fabian «Bane» Florin bei der Arbeit am Mühleturm.)