Vom Freitag bis Sonntag hat die Kantonspolizei Graubünden Kontrollen an verschiedenen Orten durchgeführt. Insgesamt wurde bei elf Lenkerinnen und Lenkern der Führerausweis entzogen.
In der Nacht von Freitag auf Samstag führte die Kantonspolizei Graubünden auf der Autobahn A13, Ausfahrt Landquart sowie auf dem Rastplatz Apfelwuhr in Fahrtrichtung Süden eine Grosskontrolle durch. Dabei wurde sie durch Polizistinnen und Polizisten verschiedener Polizeikorps, dem Grenzwachkorps sowie der Militärpolizei unterstützt. Anlässlich dieser Kontrolle wurden 138 Lenkerinnen und Lenker auf die Fahrfähigkeit geprüft. Dabei wurden drei als fahrunfähig beurteilt. Die Staatsanwaltschaft Graubünden verfügte bei zwei eine Blut- und Urinprobe. Der Führerausweis wurde bei ihnen auf der Stelle abgenommen. Zusätzlich wurden mehrere Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht. Ein Fahrzeug musste wegen technischen Mängeln stillgelegt werden.
Geschwindigkeitskontrolle – Raser angehalten
Am Samstagvormittag wurde auf der Ofenbergstrasse H28 in Zernez eine Geschwindigkeitskontrolle im Aussenortsbereich auf eine Gruppe Sportwagenfahrer durchgeführt. Dabei wurden zwei Geschwindigkeitswiderhandlungen zur Anzeige gebracht. Beide Widerhandlungen gelten als grobe Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz.
Ein 58-jähriger englischer Autolenker wurde mit einer Geschwindigkeit von 154 km/h netto vom Messgerät erfasst. Erlaubt sind an dieser Stelle 80 km/h. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graubünden wurde das Sportauto vorübergehend sichergestellt. Ihm wurde der ausländische Führerausweis an Ort und Stelle aberkannt und ausserdem musste er eine Kaution von 6’000 Franken bezahlen.
Raser ausserorts ab 60 km/h Überschreitung
Als Raser gilt, wer im konkreten Fall die Höchstgeschwindigkeit um netto 60 km/h und mehr überschreitet. An den beiden Örtlichkeiten gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h.
(Bild: Kapo Graubünden, 16.6.2019)