Baukartell: Kanton schliesst Vergleiche mit neun Unternehmen ab

Der Kanton Graubünden hat sich mit neun Unternehmen im Strassenbelagsbau über Vergleichszahlungen geeinigt. Gemäss einer Medieninformation der Standeskanzlei schafft sie damit die Grundlage für neues Vertrauen in der Zukunft. Weitere Vergleichsverhandlungen laufen. 

Der Kanton Graubünden hat mit neun Bauunternehmen Vergleiche abgeschlossen (in alphabetischer Reihenfolge): Cellere, Centorame, Foser, Hew, Käppeli, Mettler Prader, Schlub, Toldo und Walo Bertschinger. Es handelt sich um Unternehmen, die von der laufenden Untersuchung der Wettbewerbskommission betreffend wettbewerbswidrige Absprachen im Bereich Strassenbelagsbau ganzer Kanton (ohne Moesa) im Zeitraum zwischen 2004 bis Mai 2010 tangiert sind.

Vergleichszahlung und Compliance-Massnahmen

Die Unternehmen haben sich zur Bezahlung einer Kompensation verpflichtet. Bemessungsgrundlage sind namentlich von der WEKO verifizierte Umsatz-Daten und weitere Sachverhaltselemente. Betroffene Bündner Gemeinden können sich dem vom Kanton ausverhandelten Vergleich anschliessen. Die Vergleichszahlungen belaufen sich auf insgesamt fünf bis sechs Millionen Franken. Ausserdem haben sich die Unternehmen zur Einführung eines Kartellrechts-Compliance-Programms verpflichtet. Der Kanton hat den Unternehmen bei Umsetzung dieser Pflichten im Gegenzug zugesichert, diese bei künftigen Auftragsvergaben des Kantons weiterhin zuzulassen.

Vergleichsverfahren mit Signalwirkung

Anlass zur Aufnahme von Vergleichsgesprächen bildete die Aufforderung des WEKO-Sekretariats an die Strassenbelagsunternehmen, sich mit dem Kanton zu einigen, und dessen Hinweis, dass eine Einigung eine bussgeldmindernde Wirkung haben könne.

Der Kanton hat alsdann auf der Basis einer Vereinbarung, die den Verhandlungsrahmen absteckt, mit allen interessierten Unternehmen Vergleichsgespräche geführt. Mit den Vergleichen können jahrelange und aufwändige Verfahren verhindert werden. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für einen auch in Zukunft funktionierenden Wettbewerb bei Beschaffungen von Bauleistungen geschaffen.

Keine Toleranz bei Submissionskartellen

Der Kanton hat deutlich gemacht, dass er keine Kartellabsprachen akzeptiert. Er wird aber auch in weiteren Fällen die Bereitschaft von Unternehmen, den verursachten Schaden auszugleichen und ein künftiges wettbewerbliches Wohlverhalten sicherzustellen, bei der Ergreifung von Sanktionen aus dem Beschaffungs- und Zivilrecht in angemessener Weise berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund hat die Regierung beschlossen, Vergleichsgespräche auch den weiteren in WEKO-Verfahren involvierten Unternehmen, insbesondere den Unterengadiner Baumeistern, zu offerieren.

 

(Bild: zVg.)