Mit Urteil vom 12. Dezember 2018 fällt das Bundesgericht in Lausanne einen exemplarischen Entscheid. Die 170 Bündner Erhaltungszonen – eine der Landwirtschaftszone überlagerte Bauzone – sind nun als rechtswidrig erklärt worden. In einer Erhaltungszone müssen min. 5 Bauten in einer Gruppe sein und es herrschen strenge Gestaltungsrichtlinien. Zudem unterliegt ein Umbau einer Gestaltungsberatung. Das hat ganz gut funktioniert und es konnten sehr schöne, authentische Baugruppen erhalten werden. Zum Beispiel die Aroser Walser Siedlungen Sapün, Strassberg Medregen u.v.m. In der Erhaltungszone Batänja oberhalb Haldenstein wurde, sogar die Fenstergrösse gemäss der traditionellen Bauweise reglementiert, was wir sehr begrüssten. Unser Verein hat bereits im 2011 betont, dass die Erhaltungszonen wohl gut, aber nicht das richtige raumplanerische Mittel für die Bergkantone sind, weil sie nur punktuell wirken. Wenige Meter neben der Erhaltungszone findet ein Zerfall der bestehenden Bauten statt, welchen wir auch fotografisch im Internet dokumentiert haben.
Der Bundesgerichtsentscheid hat nun in den sozialen Medien starke Wellen geworfen und einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Es wird gegen die Unterländer geschimpft. Man solle doch im Unterland im Gegenzug neue Gewerbebauten verbieten. Man fühlt sich in den Bergen der Entwicklungsmöglichkeiten beraubt. Man wirft dem Unterland vor, sie möchten in den Bergkantonen nur noch reine Natur, jedoch keine Menschen und keine Bauten. Dass beim Flugplatz Dübendorf 230 Ha Landwirtschaftsland verbaut werden. ist eine Ungerechtigkeit sondergleichen im Vergleich zu diesem Urteil.
Da entstehen nun Gräben in der Bevölkerung, was wir sehr bedauern. Kommt nun zum Röstigraben noch ein Alpengraben dazu? Wir hoffen nicht. Wir Bergler glauben, dass wir den Unterländern in den heissen Sommern kühle Ferien, zum Beispiel auf einem Maiensäss in der Natur günstig anbieten können. Damit wir den Menschen Erlebnisse in der Natur in unseren Bergen vermitteln können, brauchen wir ein Raumplanungsgesetz das unsere bestehenden, kulturell wertvollen Bauten schützt und nicht dem landschaftsschädlichen Zerfall oder Abbruch durch ein RPG II Kompensationsmodell preisgibt.
In diesen bestehenden Bauten haben früher Tiere gelebt und die Bauten haben durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft ihren Nutzungszweck verloren. Wir möchten lediglich die Legitimation, dass darin auch Menschen leben dürfen.
Mit einem Nutzungsverbot und dem Zerfall ist weder den Berglern noch den Unterländern geholfen. Wir bedauern diese Entwicklung zutiefst und glauben daran, dass die gesamte Schweizer Bevölkerung und die Politiker diesen Hilferuf aus den Bergen hören. Wir alle brauchen einander und gemeinsam finden wir eine Win Win Lösung in einem neuen Raumplanungsgesetz RPG II.
Meinungen auf der Facebookseite des CEO Hamilton Andreas Wieland
Peter Tarnutzer, Präsident Verein für Raumentwicklung Kultur und Landschaft