«graubündenHIKE», das kantonale Förderprojekt für den Wandertourismus, schreibt einen Ideenwettbewerb aus. Gefragt sind beispielhafte Projektideen für spannende und innovative Wanderwege, die überraschende, spezielle, neue oder auch vergessene Einblicke gewähren.
Die vielfältige und aussergewöhnliche Natur- und Kulturlandschaft ist das touristische Kapital des Kantons Graubünden. Wanderwege erschliessen unsere Landschaften und ermöglichen es den Wanderern, sie zu erkunden und zu durchqueren. Ein zukunftsweisender Wanderweg ist ein innovativer Pfad, welcher die Entdeckungsfreudigen zu Orten und Kulturlandschaften führt, neue Erfahrungen ermöglicht oder ihnen einen Blick in vergangene Zeiten gewährt. Es ist ein Weg, der komplexere Zusammenhänge sichtbar macht mit Hilfe von medialen Informationen, wie Booklet, Flyer, Tafeln oder Apps. Mit zukunftsweisenden Wanderwegen können neue Dimensionen in Graubünden entdeckt und erlebt werden.
Ideenwettbewerb der Fachstelle Langsamverkehr
Die Fachstelle Langsamverkehr des Tiefbauamts Graubünden sucht Vorschläge für solche wegweisenden Wege. Im Rahmen des Projekts «graubündenHIKE» zur Förderung des Wandertourismus, schreibt das Tiefbauamt einen Ideenwettbewerb aus. Preiswürdig sind Ideen für Wanderwege in Graubünden, die bauliche Massnahmen enthalten, welche sich in das Landschaftsbild einfügen und sich auf besondere Weise mit diesem auseinandersetzen. Der Wettbewerb richtet sich an Planer und Planungsteams aus der gesamten Schweiz.
Beurteilung durch Fachjury
Eine fachkundige Jury aus Vertretern der Bereiche Tourismus, Technik, Natur- und Heimatschutz sowie Bündner Wanderwege wird unter der Leitung des Churer Ingenieurs Jürg Conzett die Eingaben beurteilen. Aus diesem Ideenpool wird sie drei bis fünf Projekte auszeichnen. Die Preise werden anlässlich der «graubündenMOBIL-Tagung» vom 28. Mai 2019 in Chur vergeben.
Die betroffenen Gemeinden entscheiden, ob eine oder mehrere der eingereichten Projektideen realisiert werden. Die Umsetzung der Siegerprojekte liegt ebenfalls bei den Gemeinden, wie es das kantonale Strassengesetz vorsieht. Der Kanton kann die Gemeinden bei der Projektumsetzung finanziell unterstützen.
(Quelle/Bild: Staka GR, 6.12.2018)