Ein 29-jähriger Fahrzeuglenker hat in der Nacht von Freitag auf Samstag in Chur die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 57 km/h überschritten. Zudem war er in fahrunfähigem Zustand unterwegs.
Die Stadtpolizei Chur führte über das vergangene Wochenende an verschiedenen Standorten auf dem Stadtgebiet Geschwindigkeitskontrollen durch. Die höchste Geschwindigkeit wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag auf der Umfahrung Süd gemessen. Ein 29-jähriger Personenwagenlenker war mit 137 km/h anstelle der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h unterwegs. Zudem befand er sich in fahrunfähigem Zustand. Es wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Der Führerausweis wurde dem 29-Jährigen auf der Stelle abgenommen.
(Stadtpolizei Chur, 25.11.2018)