Wird die SVP-Initiative am 25. November angenommen, dann gelten die Menschenrechte der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) in der Schweiz nicht mehr. Dabei schützen sie uns alle.
Zum Beispiel am Arbeitsplatz: Der Turbinenmonteur Hans Moor erkrankte 2003 an einem Brustfelltumor. Die Krankheit war eine Folge des Kontakts mit Asbest, vor dem ihn sein Arbeitgeber nicht schützte. Diesen Kontakt hatte er in den 60er- und 70-er Jahren. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) sieht aber eine Verjährungsfrist von 10 Jahren vor, weswegen er nach dem OR keinen Schadenersatz mehr fordern konnte. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab der Witwe des inzwischen verstorbenen Moor Recht. Jeder Mensch hat nach Artikel 6 der EMRK Anrecht auf ein faires Verfahren. Wenn die Folgen einer Pflichtverletzung (hier die ungeschützte Asbest-Aussetzung der Angestellten) erst nach über 10 Jahren zu Tage treten, muss auch dann noch ein Gerichtsverfahren möglich sein, so der EGMR. Nun wird die Verjährungsregelung im OR angepasst.
Die SVP-Initiative will jetzt, dass Bundesgesetze über Völkerrecht stehen. Im Fall Moor würde also das OR über der EMRK stehen. Würde die SVP-Initiative angenommen, würde nicht nur dieser Schutz der Arbeiter*innen wegfallen, sondern noch viele andere Menschenrechte, die uns individuell schützen. Deshalb stimme ich nein zur Selbstbestimmungsinitiative, weil um Selbstbestimmung geht es hier gar nicht.
Ivan Max Rimoldi
Mitglied Juso GR