Wie wir wissen, ist es um den Tierschutz in der EU in vielen Bereich viel schlechter bestellt als in der Schweiz. So werden beispielsweise Schlachttiere vielfach unter verachtenswertesten Bedingungen in die Schlachthöfe transportiert; in ganz Europa waren dies 2012 über 2 400 000 000 Tiere.Viele dieser Tiere werden zu tausende von Kilometerentfernten Schlachthöfen gekarrt, wiebspw. Pferde von Spanien nach Italien – Dauer: 35 Stunden, Kälber von Irland nach Spanien – Dauer: 3 Tage, Rinder von Österreich in die Türkei – Dauer: 7 Tage usw..Die EU-Gesetzgebung kennt keine zeitliche Beschränkung für Tiertransporte. Mit bestimmten Pausen dürfen Tiere endlos transportiert werden. Für Pferde und Schweine gilt zum Beispiel: 24 Stunden Fahrt – 24 Stunden Pause in einer Versorgungsstation – 24 Stunden Fahrt – usw.. Für die Tiere bedeuten diese Transporte langanhaltende unsägliche Qualen. Bei Ablehnung der Selbstbestimmungsinitiative wird die Schweiz in absehbarer Zeit auch dieses Gesetz im Sinne des „internationalen Rechts“ und damit die kreaturverachtenden Bedingungen dieser Transporte übernehmen müssen. Die Selbstbestimmungsinitiative will, dass solches nicht geschieht. Die Schweizerinnen und Schweizer sollen auchweiterhin selbst entscheiden und beschliessen können, welche Gesetze, auch im Tierschutz, zu gelten haben. Deshalb sage ich am 25. November 2018 JA zur Selbstbestimmungsinitiative.
Mélanie Cavelti, Chur