Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone begrüsst den gestrigen Entscheid des Ständerates, das momentane Wasserzinsmaximum bis Ende 2024 fortzusetzen. Der Entscheid sei sachlich und politisch der einzig
richtige Entscheid.
Der Ständerat hat sich gestern Donnerstag mit 30 zu 13 Stimmen dafür ausgesprochen, das noch bis Ende 2019 geltende fixe Wasserzinsmaximum von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung bis Ende 2024 zu verlängern.
Dieser Entscheid sei sachlich und politisch gerechtfertigt, teilt die Regierungskonferenz der Gebirgskantone in einer Medienmitteilung mit.
Die Hälfte der Wasserkraftproduktion wird in der Grundversorgung abgesetzt, wo die gesamten Kosten gedeckt werden. Dieser Teil der Wasserkraft habe somit per Definition keine Rentabilitätsprobleme. Im Weiteren haben sich die Strompreise an der Börse seit 2016 verdoppelt. Für Energieversorgungsunternehmungen, die nachweislich wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, steht seit 1. Januar 2018 die Marktprämie als Überbrückungshilfe zur Verfügung (durchschnittlich ca. CHF 110 Millionen pro Jahr). Gemäss der Regierungskonferenz liegt die Ursache für die Schwierigkeiten dieser Energieversorger in politischen Entwicklungen und unternehmerischen Fehleinschätzungen, nicht aber beim Wasserzins.
Eine Verlängerung des heutigen Wasserzinsmaximums für eine Übergangsphase bis die Ausgestaltung des neuen Strommarktdesigns bekannt ist, mache deshalb Sinn. Dies ermöglicht eine zeitliche und inhaltliche Abstimmung des Wasserzinsmaximums mit dem neuen Strommarktmodell.
Die Gebirgskantone stehen der Diskussion über das ab 2025 neu einzuführende Modell zur Festlegung des Wasserzinsmaximums offen gegenüber. Damit die Wasserkraftkantone und -gemeinden in fairer Weise an der sogenannten Ressourcenabgeltung partizipieren soll das neue Modell aber folgende zwingende Voraussetzungen erfüllen:
Erstens sei die gesamte mit der Wasserkraft erzielbare Wertschöpfung zu erfassen. Dabei reiche die Abstützung auf einen Börsenpreis nicht aus, gebe es doch noch verschiedene andere Erlösmöglichkeiten, wie zum Beispiel den Handel mit Herkunftsnachweisen und Systemdienstleistungen. Zudem werden neue Stromabsatzmodelle entstehen, die sich nicht zwingend am Börsenpreis orientieren (z.B. virtuelle Kraftwerke, Blockchain-Handel).
Zweitens sollen die Elektrizitätsgesellschaften konzernweit zur vollständigen Transparenz bezüglich Kosten und Erlöse verpflichtet werden, denn bisher hätten diese die Erlöse nie vollständig auf den Tisch gelegt.
(Bild: GRHeute)