Trimmis muss anerkannten Flüchtling einbürgern

In seinem Urteil vom vergangenen Montag hat das Bundesgericht der Gemeinde Trimmis untersagt, einen anerkannten Flüchtling nicht einzubürgern. Der Mann lebt seit bald 30 Jahren in der Gemeinde.

Der aus dem Iran stammende Flüchtling soll nun von der Gemeinde Trimmis eingebürgert werden. Die vorgesehene Nichteinbürgerung sei laut Bundesgericht aufgrund von nachgeschobenen und sachfremden Gründen unzulässig.

Die Trimmiser stiessen sich beim vergangenen Einbürgerungsverfahren vor allem am Umstand, dass der Iraner sich direkt an das Bundesgericht gewandt hatte, als ein erster Einbürgerungsversuch scheiterte. Dies wurde von vielen Einwohnern als «Zwängerei» empfunden.

So kritisierten die Teilnehmer der Bürgergemeinde-Versammlung im November 2016 vor allem, dass der Iraner zuvor ans Bundesgericht gelangt war. Dies deshalb, weil man ihn im ersten Anlauf nicht eingebürgert hatte.

Wir wollen eure Meinung hören: Hat das Bundesgericht recht oder soll die Gemeinde einbürgern dürfen wen sie will? Kommentiert eure Meinung auf dem Facebook-Post zu diesem Artikel!

 

(Bild: GRHeute)