Nach einem Entscheid des Bundesgerichts könnte der Bau des neuen Kinos in Chur jetzt theoretisch beginnen.
Gegen den geplanten Kinokomplex in Chur ist eine Beschwerde von Anwohnern hängig. Wie SRF berichtet, verfügte das Bundesgericht jetzt jedoch, dass die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat. Damit könnte der Baustart theoretisch erfolgen. Die Begründung des Bundesgerichts: Würde das Kino nun gebaut, hätten die Beschwerdeführer davon keine gravierenden Nachteile.
Das Bundesgericht muss nun aber noch über die Beschwerde an sich entscheiden. Falls die Anwohner mit ihrer Beschwerde doch noch Erfolg hätten, müsste die Bauherrschaft im Nachhinein Anpassungen vornehmen oder das Gebäude gar wieder rückbauen, weshalb ein Baustart zum jetzigen Zeitpunkt noch ein Risiko wäre.
Ob der Bau nun in Angriff genommen wird oder nicht ist unklar. Die Domenig Immobilien AG, die hinter dem geplanten Komplex steht, hat sich mit den nächsten Schritten noch nicht näher befasst, zeigte sich aber erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts.
(Quelle: SRF)