Die Regierung hat die Kantonsvertretungen sowie die nebenamtlichen Mitarbeitenden des Kantons Graubünden für die Periode vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2022 bestimmt.
Bei den Kantonsvertretungen handelt es sich um Personen, die vom Kanton delegiert werden beziehungsweise von Amtes wegen Einsitz nehmen im strategischen Führungsorgan von Beteiligungen, Vereinen und Stiftungen oder von Gesellschaften im Finanzvermögen des Kantons. Die nebenamtlichen Mitarbeitenden sind Personen, die Verwaltungsaufgaben erfüllen, jedoch ausserhalb der engeren Verwaltungsorganisation tätig sind. Die Kommissionen und Gremien, in denen die nebenamtlichen Mitarbeitenden Einsitz nehmen, sind administrativ einem der fünf Departemente oder der Standeskanzlei zugeordnet. Insgesamt hat die Regierung 22 Kommissionen und Gremien bestellt. 33 nebenamtliche Mitarbeitende wurden neu gewählt, wovon die Regierung elf aufgrund von teils verbindlichen Wahlvorschlägen verwaltungsexterner Organisationen eingesetzt und die restlichen 22 Vakanzen mit 10 Frauen und 12 Männern besetzt hat. Der Frauenanteil in den 22 aus insgesamt 224 nebenamtlichen Mitarbeitenden bestehenden Kommissionen und Gremien beträgt durchschnittlich 26,3 Prozent, was einem Anstieg von 2,3 Prozent gegenüber den letzten Wahlen von vor vier Jahren entspricht.
Eine Übersicht über die Kantonsvertretungen und Kommissionen / nebenamtlichen Mitarbeitenden ist neu auf der Internetseite des Kantons aufgeschaltet.
(Quelle/Bild: Kanton Graubünden, 02.07.2018)