«Die Selbstbestimmungs- initiative ist völlig unnötig!»

Ein Kommentar im Rahmen des GRHeute-Politforums von CVP-Nationalrat Martin Candinas. 

Vor 10 Tagen ging die Sommersession der eidgenössischen Räte zu Ende. Für die meisten Emotionen im Nationalrat sorgte die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», besser bekannt unter dem Namen Selbstbestimmungsinitiative.

Nach dem Auftakt in der ersten Sessionswoche hat der Nationalrat auch in der zweiten Woche über die Selbstbestimmungsinitiative debattiert. Am Montag der dritten Sessionswoche wurde das Geschäft dann schliesslich in einer Nachtsitzung kurz vor Mitternacht abgeschlossen. Grund für die fast endlose Debatte war die ausserordentlich lange Liste von Rednern. 83 Mitglieder des Nationalrats, davon notabene 43 von der SVP – man ist fast geneigt zu sagen, jeder Hinterbänkler musste bei dieser Initiative nach vorne, nächstes Jahr sind ja schliesslich wieder Wahlen – hatten sich in die Rednerliste eingetragen. Pikant war, dass genau die eben erwähnte Partei sich gegen eine Nachtsitzung – die dem Parlament keine Kosten verursachte, da Parlamentarier ein Taggeld haben – stellte und erst in der Herbstsession das Geschäft abschliessen wollte. Dabei weiss man in jedem Unternehmen, dass Unternehmertum und Erfolg auf Einsatz, Effizienz und Überstunden basiert – vor allem wenn man die Verzögerung selbst zu verschulden hat. Hier nützt auch nichts, wenn der Fraktionschef monierte, es sei nicht korrekt, ein Geschäft auf eine Nachtsitzung zu verschieben, «bei der die Aufmerksamkeit entsprechend viel tiefer ist als sonst».

Was ist das für eine Arbeitseinstellung?

Ausreden, die in der Wirtschaft nicht akzeptiert werden, gelten auch nicht in der Politik! Wir sind gewählt, um unsere Arbeit sorgfältig, effizient und zeitgerecht zu erledigen, nicht um uns selber zu inszenieren. Politik ist schliesslich kein Marionettentheater! Aus diesem Grund haben die CVP und andere Parteien sich dafür stark gemacht, dass die Beratung dieser Initiative in der Sommersession abgeschlossen wird.

Nun, was will die Initiative genau?

Die Selbstbestimmungsinitiative verlangt, dass Landesrecht dem Völkerrecht, also internationalen Verträgen oder Konventionen, die die Schweiz unterschrieben hat, vorgeht, es sei denn, es handle sich um zwingende Bestimmungen des Völkerrechts wie das Folter-, Genozid- oder das Sklavereiverbot. Eine Annahme der Initiative hätte sehr weitreichende Folgen. Der heute durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewährleistete Rechtsschutz, der jährlich auch von zahlreichen Schweizern in Anspruch genommen wird, wäre ausgehöhlt. Dies ist gerade für eine direkte Demokratie wie die unsere sehr schwerwiegend. Eine funktionierende direkte Demokratie braucht auch einen funktionierenden Schutz der Minderheiten. Hierfür braucht es auch in Zukunft eine wirkungsvolle Rechtsprechung des EGMR. Was wäre es für ein Zeichen, wenn ausgerechnet das Land mit der längsten ununterbrochenen demokratischen Tradition dem EGMR praktisch die Türe zeigt. Nicht zu sprechen vom negativen Effekt eines solchen Entscheids für den Ruf unseres Landes mit seiner bedeutenden Exportwirtschaft.

Bei einer Annahme der Initiative würden gewisse internationale Verträge, nicht nur mit der EU, sondern mit zahlreichen befreundeten Staaten, von einem Tag auf den anderen ihre Gültigkeit teilweise oder sogar ganz verlieren, da sie im Widerspruch zu bislang untergeordnetem nationalem Recht stünden. In zahlreichen Fällen müsste geklärt werden, was nun gilt. Dadurch würde Rechtsunsicherheit entstehen. Das ist Gift für die Planungssicherheit unserer Unternehmen und damit für unsere Wirtschaft überhaupt. Eines ist ganz sicher, eine Annahme dieser Initiative würde unsere aktuellen Verhandlungen mit der EU sicher nicht erleichtern.

Die Selbstbestimmungsinitiative ist für mich ein viel zu grosses Risiko für unser Land. Die Schweiz muss verlässlich bleiben, nach innen und nach aussen. Unsere Bürger verdienen weiterhin den vollen Rechtsschutz auch durch den EGMR. Auch mir passen nicht alle Entscheide dieses Gerichtshofs. Doch deswegen sollten wir nicht den Gerichtshof in Frage stellen, sondern besser bei der Auswahl der Richter genauer hinsehen. Wir sollten kein Rechtssystem verändern, dass seit Jahrzehnten gut funktioniert und – gerade auch für unsere Wirtschaft – von grösster Bedeutung ist. Viel besser wäre es vorhandene Probleme an der Wurzel zu packen und nicht weiter Probleme zu bewirtschaften. Lassen wir den Bundesrat deswegen seine Arbeit tun, insbesondere in Sachen Beziehungen zur EU und verschonen wir bitte unser politisches System vor Änderungen mit ungewissem Ausgang.

Das Parlament ist dem Bundesrat gefolgt und empfiehlt Volk und Ständen ebenfalls, die Selbstbestimmungsinitiative abzulehnen. Der Nationalrat hat dies mit 129 zu 68 Stimmen beschlossen, der Ständerat mit 38 zu 6 Stimmen. Das Schweizer Volk wird voraussichtlich Anfangs 2019 über die Vorlage befinden.