Der Mann, der vor drei Jahren an der Fasnacht in Zizers einen anderen Mann mit dem Baseballschläger niederschlug, muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Damit folgte das Gericht fast dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Versuchte vorsätzliche Tötung, Missachtung von Verkehrsregeln sowie mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes: Der Mann, der an der Fasnacht 2015 in Zizers einen Mann mit einem Baseballschläger niederschlug, muss für sechs Jahre ins Gefängsnis. Das Urteil, das am Donnerstagabend im Forum in Lied verkündet wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess vom Mittwoch war wegen des grossen öffentlichen Interesses ins Forum verlegt worden.
Gemäss Anklageschrift fuhr der Angeklagte in der Nacht vom 7. auf den 8. Februar mit seiner Freundin während der Fasnacht in Zizers von Zizers nach Chur, als er drei seiner Freunde in einer Auseinandersetzung mit dem späteren Opfer sah. Der Angeklagte stieg unaufgefordert aus, mischte sich in die Auseinandersetzung ein und versuchte, das spätere Opfer zu beruhigen. Das spätere Opfer verhielt sich gemäss der Anklageschrift durch den vermuteten Einfluss von Alkohol und Drogen sehr aggressiv, schlug um sich, pöbelte mehrere Personen an und schubste auch den Angeklagten, schüttelte, beschimpfte und beleidigte ihn.
Als sich die Situation nicht beruhigte, holte der Beschuldigte aus seinem Auto einen Baseballschläger und versuchte, sein späteres Opfer damit einzuschüchtern. Dieses hörte nicht mit Pöbeln auf, sondern forderte ihn heraus. Die Freundin und ein Kollege des Beschuldigten baten den Angeklagten, zu gehen. Doch die Situation eskalierte: Als das Opfer eine Bewegung machte, die für den Angeklagten aussah, als würde er etwas aus seiner Jackentasche nehmen und sich dabei nach links abdrehte, holte der Beschuldigte aus und schlug den Baseballschläger seitlich von hinten auf den Kopf des Opfers. Das Opfer versuchte noch, aufzustehen, verlor aber das Bewusstsein und blieb am Boden liegen, wie es in der Anklageschrift heisst. Das Opfer erlitt durch den Schlag lebensgefährliche Verletzungen.
Das Gericht sah es in der Urteilsbegründung als erwiesen an, dass der Angeklagte den Tod des Mannes in Kauf nehmen musste. «Dass das nicht passiert ist, war reines Glück», sagte Tobias Brändli. «Das hatten sie nicht in der Hand.» Der Angeklagte hätte mit dem Baseballschläger einen Druck von mehreren 100 Kilo erzeugt. «Das schliesst ein Abwehrverhalten aus.» Zu seinen Gunsten spreche, dass der Tat Pöbeleien, Beleidigungen und Bedrohungen des Opfers vorangegangen waren. Dennoch habe er sich selbst in diese Situation gebracht und aus eigenem Antrieb gehandelt. «Es ist sehr abwegig, dass man mit einem Baseballschläger einen Streit schlichten kann», sagte Tobias Brändli.
Als strafverschärfend kommt gemäss Gericht hinzu, dass der Angeklagte keine Reue gezeigt habe. «Sie sehen sich als Opfer», sagte Tobias Brändli. Demgegenüber stand aber auch strafmindernd, dass der Angeklagte von den Medien vorverurteilt worden war. «Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung», sagte der Richter. (GRHeute existierte zu diesem Zeitpunkt noch nicht, Anmerkung der Redaktion.)
Mit dem Urteil lag das Regionalgericht Landquart leicht über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die fünfeinhalb Jahre gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch wegen Notwehr plädiert. Der Angeklagte muss ausserdem die Gerichtskosten von über 65’000 Franken übernehmen und wurde für Schadenersatz- und Genugtuungspflichtig befunden. Allfällige Forderungen verwies Tobias Brändli auf den Zivilweg.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufungsfrist beträgt zehn Tage.
(Bild: GRHeute)