Die Bündner Regierung hat Ines Pöschel als neue Bankrätin der Graubündner Kantonalbank gewählt. Sie tritt das Amt am 1. August 2018 an.
Die Regierung ist gemäss Gesetz über die Graubündner Kantonalbank (GKB) für die Wahl des siebenköpfigen Bankrats zuständig. Am 31. März 2018 demissionierte Bankvizepräsident Fabrizio Keller infolge Erreichens der gesetzlichen Amtszeitbeschränkung aus dem Bankrat. Die Regierung hat die Ersatzwahl vorgenommen und Ines Pöschel als Mitglied des Bankrats für die Amtsperiode bis 31. März 2022 gewählt. Sie ist die erste Frau im Bankrat der Graubündner Kantonalbank.
Ines Pöschel ist 50-jährig und Bürgerin von Winterthur. Die verheiratete und in Zürich wohnhafte Juristin erwarb 1993 an der Universität Zürich das Lizenziat der Rechte und 1996 das Anwaltspatent. Seit 1996 ist Ines Pöschel als Rechtsanwältin tätig, seit 2007 als Partnerin und seit 2010 Mitglied der Geschäftsleitung in einer führenden Wirtschaftskanzlei der Schweiz. Die Wahl von Ines Pöschel erfolgt aufgrund ihrer langjährigen und ausgewiesenen Erfahrung im allgemeinen Wirtschaftsrecht sowie auch im Banken- und Finanzdienstleitungsbereich. Ihre schwerpunktmässigen Tätigkeitsfelder liegen im Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht mit Fokus auf Governance Fragen und Unternehmenstransaktionen. Daneben lehrt sie als Dozentin an mehreren Hochschulen. Sie kann zudem auf ihre Erfahrungen in diversen strategischen Führungsorganen als Verwaltungsrätin von kotierten und nicht-kotierten Unternehmen bzw. als Stiftungsrätin in Fachkommissionen zurückgreifen.
Die Regierung übt ihre Aufsicht über die GKB gemäss einem von ihr erlassenen Aufsichtskonzept aus, welches die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen einschliesst. Die laufend erforderliche Erneuerung des Bankrats erfüllt die Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und das Anforderungsprofil der Regierung für den Bankrat.