Im Zusammenhang mit der Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes beabsichtigte der Bundesrat den Wasserzins von heute Franken 110 auf Franken 80 pro Bruttokilowatt zu senken. Im Rahmen der Vernehmlassung zum Wasserrechtsgesetz kritisierte die SVP Graubünden wie auch die betroffenen Bergkantone die vorgeschlagene Wasserzinssenkung heftig. An seiner Sitzung 23.05.2018 hat der Bundesrat nun aufgrund der heftigen Kritik beschlossen, auf eine Senkung des Wasserzinses zu verzichten, wie er in seiner Botschaft an das Parlament festhält. Dieser Entscheid lässt hoffen, zumal es sich beim Wasserzins weder um eine Subvention noch um eine Steuer handelt, sondern um einen Nutzungspreis für gemeinde- bzw. kantonseigene Ressourcen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Wasserzinssenkung auf Franken 80 pro Bruttokilowatt hätten beim Kanton und den betroffenen Konzessionsgemeinden Mindereinnahmen von rund Franken 30 Millionen zur Folge gehabt. Die Diskussion darum war nicht immer einfach und es musste teilweise auch in Richtung Kanton Gerechtfertigt harsche Kritik geäussert werden. Schlussendlich hat sich der Kanton aber auch klar hinter die heutigen Wasserzinsen gestellt und keine Laue Forderung nach Bern geschickt, sondern Klarheit geschaffen. Das lässt in der ganzen Diskussion etwas aufatmen. Aber Achtung, es ist nur ein kurzfristiges Aufatmen. Wie er in seiner Botschaft an das Parlament festhält, will der Bundesrat nun das Wasserzinsmaximum von Franken 110 pro Bruttokilowatt bis 2024 beibehalten und schlägt vor, eine neue Wasserzinsregelung zu erarbeiten, sobald die künftigen Rahmenbedingungen bekannt sind. Hier wird der Kanton schon sehr bald gefordert sein, sich ebenso klar zu positionieren und sich weiterhin mit aller Wehemenz für unsere Anliegen einzusetzen.
(Bild: GRHeute)