Im Rahmen einer Flugshow in Arosa ist am Samstagnachmittag ein Flächenflieger mit zwei Personen aus der Innerschweiz an Bord beim Start abgestürzt. Die 69-jährige Passagierin wurde dabei tödlich verletzt. Der 73-jährige Pilot wurde schwer verletzt und erlag im Universitätsspital Zürich seinen schweren Verletzungen. Die beiden Verunglückten kommen aus dem Kanton Luzern.
Gegen 15.15 Uhr ging bei der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei Graubünden die Meldung ein, wonach im Gebiet Isla ein Flächenflieger beim Starten nicht abheben konnte und mit der Stahlseilbrücke am Ende der Startbahn kollidierte. Dabei überschlug sich das Kleinflugzeug, verwickelte sich in den Stahlseilen und geriet in Brand. Das Feuer wurde durch anwesende Zuschauer rasch gelöscht. Die beiden Insassen wurden von der Feuerwehr Arosa mittels hydraulischen Schneidewerkzeugs aus dem Wrack geborgen. Leider kam für die Passagierin jede Hilfe zu spät. Der schwerverletzte Pilot wurde mit der Rega ins Kantonsspital Graubünden nach Chur geflogen und anschliessend ins Universitätsspital Zürich verlegt, wo er in der Nacht auf Sonntag verstarb. Im Einsatz standen neben der Kantonspolizei Graubünden, eine Rega-Crew sowie Angehörige der Feuerwehr Arosa, der Alpinmedic Arosa und des Care Teams Grischun.
Mit Papst Johannes Paul II. geflogen
Bis zu seinem Tod führte Leo C. mit seiner Tochter in Baar ein Versicherungsunternehmen, das auf Aviatik-Angebote spezialisiert ist. Ebenso hat der gebürtige Bündner die Heli Bernina AG mit Sitz in Samedan mitgegründet. In einem Interview mit der Zeitung sagte C. im Jahr 2010: «Fliegen ist meine Leidenschaft – neben dem Beruf als Bergführer. Ich wollte immer fliegen.»
«80 Jahre Winterluftpost»
Der Unfall ereignete sich im Rahmen der Flugveranstaltung «80 Jahre Winterluftpost» des Aero-Clubs Ostschweiz. Für das Fly-In 2018 Arosa-Lenzerheide hatten sich 20 Piloten angemeldet. Zugelassen waren nur Piloten mit Hochgebirgslizenz. Der Anlass wird seit 2012 regelmässig durchgeführt. Bisher sei es noch nie zu einem Unglück gekommen, sagte Pressechef Felix Meier am Sonntag auf Anfrage der Luzerner Zeitung.
Gemäss Art. 98 des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG) liegt die Zuständigkeit für die Untersuchung bei der Bundesanwaltschaft (BA). Für das weitere Vorgehen wartet die BA auf den Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST). Diese hat die Abklärungen zur Unfallursache aufgenommen.
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(Quellen: Luzerner Zeitung/GRHeute/Kapo Graubünden, 25.3.2018)