Die Regierung nimmt Stellung zur Petition «Moesano pulito» sowie zur Vernehmlassung des Bundes bezüglich Beiträge an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026». Zudem sichert sie der Stiftung Alterszentrum Bündner Herrschaft einen Kantonsbeitrag zur Führung eines Hospizes zu.
Regierung nimmt Stellung zur Petition «Moesano pulito»
Die Regierung beantwortet die Petition «Moesano pulito» bezüglich Briefkastenfirmen in der Region Moesa. Die Petitionäre fordern flächendeckende und gründliche Ermittlungen vonseiten der kantonalen Behörden. Somit soll festgestellt werden, ob Schein- oder Briefkastenfirmen im Moesano etwaige strafrechtlich relevante Handlungen vorgenommen haben.
Die Regierung beobachtet die Entwicklung betreffend Briefkastenfirmen in der Region Moesa aufmerksam und nimmt die Situation ernst. Sie anerkennt und versteht, dass die Gemeinden, die Politik und die Bevölkerung in der Moesa aufgrund der steigenden Anzahl an Briefkastenfirmen besorgt sind. Die Regierung duldet keine Missbräuche. Entsprechend werden Gesellschaften auf Unregelmässigkeiten hin kontrolliert. Die kantonalen Behörden nutzen die in ihrer Kompetenz liegenden Möglichkeiten und ergreifen bereits seit dem Jahr 2016 Massnahmen, um Missbräuche im Zusammenhang mit der Gründung von Briefkastenfirmen zu vermeiden. So ist beispielsweise die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Stellen im Kanton, nämlich dem Handelsregister, dem Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, dem Amt für Migration und Zivilrecht sowie der Kantonspolizei intensiviert und verstärkt koordiniert worden. Firmen in der Moesa, die sich im Handelsregister eintragen lassen wollen, stehen unter strenger Beobachtung. Die Kantonspolizei führt bereits seit längerer Zeit Vorabklärungen durch. Bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten oder kriminellem Verhalten werden die entsprechenden Massnahmen ergriffen und Strafverfahren eingeleitet. Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit kontrolliert Firmen, die Arbeitnehmende beschäftigen, auf die Einhaltung der Entsendebestimmungen. Werden dabei Aufenthaltsbewilligungen erschlichen, kann das Amt für Migration und Zivilrecht den Entzug dieser Bewilligungen prüfen.
Der Handlungsspielraum des Kantons ist allerdings begrenzt, insbesondere durch das übergeordnete Bundesrecht. Eine Briefkastenfirma ist grundsätzlich legal. Das Bundesrecht regelt die Voraussetzungen für die Gründung beziehungsweise die Eintragung im Handelsregister. Der Kanton hat sich in diesem Rahmen zu bewegen. Der Kanton ist auch auf die Mitarbeit der Gemeinden angewiesen. Im Januar 2018 haben sich deshalb zwei Vertreter der Regierung, Mitarbeitende der zuständigen kantonalen Behörden sowie Vertreter der Gemeinden und der Region Moesa eingehend über die Situation ausgetauscht und die Probleme und die möglichen Massnahmen erörtert. Im Ergebnis haben die Gemeinden der Moesa und der Kanton Graubünden beschlossen, weitere Bemühungen zu unternehmen, die Massnahmen, die Zusammenarbeit und die Koordination zu verstärken sowie ihre Kräfte zu bündeln, um vereint der missbräuchlichen Gründung von Briefkastenfirmen in der Region Moesa entgegenzutreten. In diesem Sinne wird der Petition Folge geleistet.
«Sion 2026» – Graubünden unterstützt nur den Austragungsort St. Moritz
Die Regierung nimmt Stellung zur Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bezüglich Beiträge des Bundes an die Olympischen und Paralympischen Winterspiele «Sion 2026». Mit vier Kreditbeschlüssen sollen die Beiträge des Bundes an mögliche Olympische und Paralympische Winterspiele 2026 in der Schweiz festgelegt werden. Die Kreditbeschlüsse betreffen die Kandidatur sowie gegebenenfalls die Durchführung des Projekts «Sion 2026».
Die Bündner Regierung steht der Idee von dezentralen, den örtlichen Gegenheiten angepassten Olympischen Winterspielen in der Schweiz grundsätzlich positiv gegenüber. Sie hat aber aufgrund der beiden ablehnenden Volksvoten «GR 2022» und «GR 2026» eine zurückhaltende Position einzunehmen. Mit St. Moritz als Austragungsort für die Bob-, Rodel- und Skeleton-Wettbewerbe ist Graubünden Bestandteil der Kandidatur «Sion 2026». Daher ist die Regierung aber bereit, den für die Auslösung des NASAK-Bundesbeitrags notwendigen Kantonsbeitrag in Aussicht zu stellen, damit die erforderlichen Investitionen zur Erneuerung der Bob-Bahn St. Moritz-Celerina getätigt werden können.
Der Kanton Graubünden zählt sich jedoch ausdrücklich nicht zu den sogenannten Durchführungskantonen. Das bedeutet, dass sich das Engagement des Kantons Graubünden auf die allfällige finanzielle Unterstützung des Austragungsorts in Graubünden beschränkt. Der Fokus liegt dabei nur auf der Bereitstellung einer olympiatauglichen Austragungsstätte und der entsprechenden Gewährleistung der Sicherheit am Austragungsort St. Moritz. Der Kanton leistet keine Beiträge an die Kosten der Kandidatur. Er übernimmt auch keine Defizitgarantien für Defizite im Durchführungsbudget, welche nicht durch den Defizitbeitrag des Bundes gedeckt sind.
Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Kantonsbeitrag zur Führung und Mitfinanzierung eines Hospizes in Graubünden
Die Regierung sichert der Stiftung Alterszentrum Bündner Herrschaft in Maienfeld zur Führung und Mitfinanzierung eines Hospizes in Graubünden für die Jahre 2019 bis 2021 einen jährlichen Kantonsbeitrag in der Höhe von maximal 400 000 Franken zu. Die Beitragsgewährung steht unter dem Vorbehalt der Betriebsbewilligung für das Hospiz sowie der Kreditgenehmigung des Grossen Rates.
Die Idee für den Betrieb eines Hospizes im Kanton Graubünden ist in den letzten Jahren von verschiedenen Personen und Organisationen aufgegriffen worden. Entsprechend wurden diverse Aktivitäten und Abklärungen getätigt, um ein solches Angebot aufzubauen. Das Gesundheitsamt hat dafür im August 2016 eine Projektgruppe eingesetzt, mit dem Ziel, Grundlagen für den Betrieb eines Hospizes in Graubünden zu erarbeiten. Nach umfassenden Abklärungen kam die Projektgruppe zum Schluss, dass der Bedarf für ein Hospiz ausgewiesen ist und eine allfällige Initiative zur Schaffung eines Hospizes unterstützt werden sollte.
Im nächsten Schritt muss die Stiftung Alterszentrum Bündner Herrschaft beim Gesundheitsamt ein entsprechendes Gesuch für die Erteilung einer Betriebsbewilligung stellen. Das Hospiz soll Menschen in der letzten Lebensphase die Möglichkeit für ein würdevolles Sterben bieten. Aufnahme finden Menschen, die älter als 18 Jahre und noch nicht in eine Alters- oder Pflegeheimeinrichtung eingetreten sind. Ein Aufenthalt im Hospiz kann auch vorübergehend sein, im Sinne einer Entlastung für pflegende Angehörige und Bezugspersonen. Auch ein Tages- oder Nachtaufenthalt kann Entlastung bieten. Die Begleitung und Beratung der Angehörigen und Bezugspersonen sowie die Trauerbegleitung sind ebenfalls wesentliche Aufgaben, die ein Hospiz wahrnimmt.
Fussweg auf der Meiersbodenstrasse in Chur soll optimiert werden
Die Regierung genehmigt ein Bauvorhaben zur Optimierung des Langsamverkehrs auf der Meiersbodenstrasse. Die Genehmigung erfolgt unter Vorbehalt der Baubewilligungsverfahren der Stadt Chur. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag von maximal 601 200 Franken.
Auf der Meiersbodenstrasse, im Bereich Sandstrasse / Sassalstrasse, verläuft der Bergwanderweg Chur – Passugg, welcher wiederum Teil der beliebten regionalen Wanderroute «Jakobsweg» ist. Der Fussverkehr wird heute teilweise auch auf der Fahrbahn Meiersbodenstrasse geführt. Die bestehende Fussweg-Erschliessung ist rein rechtlich als genügend zu qualifizieren. Trotzdem erscheint es sinnvoll, die Situation zu optimieren und die Sicherheit für den Fussgänger zu verbessern. Daher werden entlang der Sand- und Sassalstrasse der bestehende Fuss- und Wanderweg ausgebaut und ein angehängter Metallsteg an der Stützmauer sowie ein Kiesweg errichtet.