Die Bündner FDP begrüsst in einer Medienmitteilung den Wechsel von der Nachlasssteuer zur Erbanfallsteuer, so dass im ganzen Kanton auch über die Gemeinden hinweg bei Erbgängen die gleiche Steuer erhoben wird. Damit werde der Auftrag von FDP Grossrat Rudolf Kunz umgesetzt. Es sei sachgerecht richtig, jetzt auf eine Erbanfallsteuer umzustellen, wie dies bereits in einigen Kantonen so gehandhabt wird.
Die FDP begrüsst es, dass der Steuersatz des elterlichen Stamms (Parentel) reduziert wird. Die Partei will aber noch einen Schritt weiter gehen und fordert die vollständige Steuerbefreiung für den elterlichen Stamm. Nach Überzeugung der FDP sei das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht möglichst mit der gelebten Realität in Übereinstimmung zu bringen. Der Vorentwurf sieht unter anderem vor, dass der Steuersatz auf Erbschaften ausserhalb des elterlichen Parentel von 10 auf 15% erhöht wird. Dies führt zu einer Steuererhöhung, die nur in denjenigen Gemeinden gemildert wird, die ihren Satz von maximal 25% auf 20% reduzieren müssen. Eine Erhöhung des Steuersatzes des nicht-elterlichen Stamms könne die FDP nur dann akzeptieren, wenn der elterliche Parentel und die nicht-gemeinsamen Nachkommen von Konkubinats- und Ehepaaren vollständig befreit werden. Beim Wechsel zur Erbanfallsteuer hält es die FDP für bedenklich, wenn Erben für die Steuerschulden des anderen Miterben solidarisch einstehen müssen, die ihren Erbanfall nicht versteuert haben oder der Staat mangels verwertbarem (oder bereits verbrauchtem) Substrat nicht eintreiben kann. Erbanfallsteuern sind persönliche Steuern des Erben und von diesem zu bezahlen. Die FDP lehnt deshalb diese Steuerhaftung ab.
(Bild: GRHeute)