Die CVP Graubünden will Ausgestaltung des neuen Wasserzinsmaximums nur in Verbindung mit einem neuen marktnahen Modell für den Strommarkt, wie die Partei mitteilt. Beide Fragen – Wasserzins und neues Marktmodell – hingen zu eng miteinander zusammen, als dass sie inhaltlich und zeitlich separat behandelt werden könnten.
Die CVP Graubünden lehnt die vom Bundesrat unterbreitete Hauptvariante strikt ab, weil diese keinen problembezogenen Beitrag zur Korrektur der Verwerfungen im schweizerischen Strommarkt leistet und auf einer in wesentlichen Aspekten verfehlten Ursachenanalyse beruht. Die vorgeschlagene Hauptvariante würde zudem auf eine ungerechtfertigte Giesskannensubvention hinauslaufen, so die CVP. Auch würde sie im Ergebnis dazu führen, dass die Wasserkraftkantone die vom Volk mit dem neuen Energiegesetz beschlossene und auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzte Marktprämie mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 indirekt kompensieren. Den Preis für regulatorisch verursachte Verwerfungen auf dem Markt von den Alpenkantonen durch eine Reduktion der Wasserzinsen bezahlen zu lassen, mag als einfachen und bequemen Weg dazu dienen, Kosten zu senken. Dieses Vorgehen sei aber weder sachlich noch politisch gerechtfertigt und würde von den Gebirgskantonen zu recht entschieden abgelehnt.
Für die CVP sind die in den Erläuterungen ausgeführten Begründungen nicht gänzlich schlüssig. So würden bei der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Wasserkraft verschiedene Faktoren nicht oder nur unzureichend berücksichtigt: Die gesamte mit der Wasserkraftnutzung erzielbare Wertschöpfung sei nicht einbezogen worden. Dafür müsste zuerst eine vollständige Datentransparenz über die Kosten und über die Ertragsseite geschaffen werden. Eine von der Regierungskonferenz in Auftrag gegebene Studie kommt gar zum Schluss, dass mit der Wasserkraft insgesamt, d.h. über sämtliche Wertschöpfungsstufen hinweg in der Vergangenheit Gewinne erzielt wurden und in der Zukunft erzielt werden können. Diesbezüglich lohnt sich nur schon ein Blick auf die Entwicklung auf dem Strommarkt mit Ausschlägen der Terminpreise zwischen Januar 2016 und August 2017 zwischen 2,5 Rp/kWh und über 4,5 Rp./kWh. Eine so massive Senkung des Wasserzinses, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, kommt somit nicht nur zu Unzeit, sie liesse sich auch nicht mit den energiepolitischen Zielsetzungen vereinbaren, steht energiewirtschaftlich begründet auf wackligen Beinen und verletzt massiv das Vertrauen der Gebirgskantone und der Konzessionsgemeinden, für die der Wasserzins die adäquate Gegenleistung für ein erteiltes Recht darstellt.
Gestützt auf diese Argumentation will die CVP die Verlängerung der derzeitigen Wasserzinsregelung bis zum Inkrafttreten des marktnahen Modells gemäss Art. 30 Abs. 5 nEnG beantragen.
(Bild: GRHeute)