Die Planung für die neue Klinik Gut in St. Moritz kann beginnen. Das Bündner Verwaltungsgericht hat einen Antrag von Gegnern des Projekts abgelehnt, der die Inkraftsetzung der Teilrevision der Ortsplanung aufschieben wollte. Die neue Klinik soll durch ein Gesundheitshotel ergänzt werden und St. Moritz einen Platz im wachsenden internationalen Gesundheitstourismus schaffen.
21 Monate nach der Volksabstimmung zur Ortsplanung im Areal Serletta Süd wird die Projektplanung für die neue Klinik Gut in St. Moritz aufgenommen. Die Projekteigentümerin Chris Silber St. Moritz AG, die Klinik Gut als Mieterin und die Architekten entwickeln in den kommenden Monaten auf eigenes Risiko eine detaillierte Planung und ein Baugesuch für die neue orthopädische Klinik an der Via Serlas.
Das neue Klinikgebäude soll das alte Stammhaus an der Via Arona ersetzen und unter anderem eine 24-Stunden Permanence für Einheimische und Gäste sowie ein umfassendes Rehabilitationsangebot beherbergen. Im Untergeschoss des Klinikgebäudes wird auch die neue Telekommunikationszentrale der Swisscom eingerichtet, die derzeit im alten Postgebäude untergebracht ist.
«Eine Baueingabe noch im Spätherbst ist denkbar», sagt Projektleiter Martin Meyer von der Chris Silber St. Moritz AG zum Zeitplan. «Nach dem Neubau der Klinik Gut Fläsch kennen wir die Bedürfnisse und die Vorgehensweise der Klinik Gut und auch die Architekten werden wieder dieselben sein. Deshalb dürften wir die Grundlagen rasch erarbeitet haben.» «Wir freuen uns, dass die Planung nun beginnen kann,» kommentiert Dr. med. Adrian Urfer, Delegierter des Verwaltungsrats der Klinik Gut AG. «Zwar sind noch Gerichtsverfahren hängig, aber wir gewinnen Zeit, um die Chance zu wahren, auch für kommende Generationen ein medizinisches Versorgungsangebot in St. Moritz zu erhalten.»
Möglich gemacht hat den Beginn der Planung ein Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts. Dieses hat einen Antrag eines benachbarten Hotels abgelehnt, die Inkraftsetzung der revidierten Ortsplanung weiter zu verzögern. «Der Entscheid des Gerichts ist eine klare Absage an die Verzögerungstaktik der Projektgegner», freut sich Martin Meyer. «Mit dem sofortigen Planungsbeginn gehen wir zwar ein gewisses Prozessrisiko ein. Da die Klagen gegen die Arealplanung aber keinerlei neue Argumente ins Feld führen, sehen wir ihnen sehr gelassen entgegen. Die Bündner Regierung hat alle Argumente der Gegner bereits ausführlich geprüft und deutlich widerlegt. Ausserdem hat uns das Gericht bestätigt, dass es uns frei steht, das Baugesuch vor oder nach der Genehmigung einer Planung oder während des Genehmigungsverfahrens auf eigenes Risiko einzureichen.»
(Bild: zVg.)