Mit der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates ist die Diskussion um die Höhe der Wasserzinsen lanciert. Das Konzept des Bundesrates für die Berggebiete ist dabei wenig erfreulich: Vorerst sollen für eine Uebergangszeit von rund 3 Jahre die heutigen Wasserzinsen von 110 auf 80 Franken reduziert werden. In einem zweiten Schritt soll der Wasserzins neu aus einem Grundbeitrag und einem Marktzuschlag bestehen. Nachdem wegen der heutigen Subventionswirtschaft der Strommarkt im Keller ist und wohl auch in den nächsten Jahren dort bleiben wird, heisst dies nichts anders, als in diesem zweiten Schritt eine weitere Reduktion der Wasserzinsen ansteht.
Dieser Trend ist für die Berggebiete und seine Gemeinden verheerend, für die im Unterland domizilierten Stromgesellschaften erfreulich. Diese profitieren von neuen Subventionen und den zu Lasten der Berggebiete reduzierten Wasserzinsen! Im Moment scheint es, dass die Vertreter der Berggebiete eher resignieren als gemeinsam den Aufstand gegen die bundesrätlichen Vorschläge zu organisieren.
Dabei genügt es nicht, den ersten Schritt des Bundesrates mit der Faust im Sack zu akzeptieren und auf ein Modell zu hoffen, dass in Zukunft dem Berggebiet bessere Zeiten beschert. Chancen bestehen nur, wenn die Berggebiete sich gegen jede benachteiligende Uebergangsregelung wehren und eigene Konzepte einbringen, die ihre Interessen wahren.
Was heisst dies nun konkret?
- Bis zur Erarbeitung eines neuen Modells ist der heutige Wasserzinsbeschluss, der im Jahre 1919 ausläuft um 3-5 Jahre zu verlängern.
- Auf keinen Fall dürfen in Zukunft die Wasserzinsen von einem Strommarkt, den es aufgrund der Subventionswirtschaft eigentlich nicht mehr gibt, abhängig gemacht werden. Das Modell Grundbeitrag+Marktzuschlag ist deshalb konsequent zu verwerfen.
- Als Alternative bietet sich ein Modell Grundbeitrag+Speicherzuschlag an. Dabei ist es falsch, dieses mit der Vorratshaltung zu begründen. Vielmehr muss auf die Systemrelevanz der Speicherhaltung hingewiesen werden. In der Tat hat die Flexibilität der Stromproduktion aus Speicherhaltung für die sichere Stromversorgung in unserem Land eine sehr grosse Bedeutung. Zudem ist klar, dass auf mittlere Frist eine optimale Nutzung der erneuerbaren Energien (Sonne, Wind) nur möglich ist, wenn entsprechende Speicher zur Verfügung stehen. Diese Qualität unserer Stromproduktion gilt es beim Festlegen der Wasserzinsen besonders zu berücksichtigen.
Noch ist es verfrüht, das vorgeschlagene Modell zahlenmässig zu definieren. In Anbetracht der Bedeutung der Speicherhaltung wäre es aber gerechtfertigt, Einsparungen bei den Laufkraftwerken den Speicherkraftwerken zukommen zu lassen.
Ein weiteres Problem harrt einer Lösung: die heutigen Marktverzerrungen durch den Import von subventioniertem Strom vor allem aus Deutschland. Es kann nicht angehen, dass die EU, die sich sonst gegen jede Maktverzerrung durch staatliche Massnahmen wehrt, im Strombereich ihre Grundätze massiv verletzt. Verschiedene Länder innerhalb der EU haben deshalb bereits Massnahmen gegen diese Marktverzerrungen ergriffen. Die Schweiz täte gut daran, dies ebenfalls zu tun, denn nur damit kann sichergestellt werden, dass Investitionen in die einheimische Stromproduktion getätigt werden und damit die Unabhängigkeit unseres Landes in der so wichtigen Energieversorgung gewährleistet wird.
Der Speicherzuschlag ist die Chance für das Berggebiet. Er kann durchgesetzt werden, wenn das Berggebiet geschlossen und mit aller Kraft sich dafür einsetzt. Wichtig ist auch, dass man den Bundesrat dazu bringt, sich nicht weiterhin vor der EU zu bücken, sondern sich für die Interessen einer eigenständigen Energieversorung in unserem Land einzusetzen.
(Bild: Kraftwerk Pradella Engadin/Wikipedia)