Die Stadt verstärkt den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Missbrauch und sexueller Ausbeutung. In den Rekrutierungsprozessen der Schulen und im Sozialbereich wird dieser Aspekt noch mehr gewichtet und bei Stellenbesetzungen systematisch Sonderprivatauszüge aus dem Strafregister einverlangt.
Die Stadt beschäftigt in der Stadtschule, der Gewerblichen Berufsschule Chur (GBC), den Sozialen Diensten, der Schulzahnklinik sowie der Kultur- und Sportfachstelle rund 800 Mitarbeitende. Die meisten dieser Mitarbeitenden des Departements Bildung Gesellschaft Kultur haben aufgrund ihrer beruflichen Rolle eine besondere Vorbild- und Vertrauensfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen. Der mit diesem Umfeld verbundene, vereinfachte Zugang zu Kindern und Jugendlichen erfordert vom Arbeitgeber jedoch erhöhte Wachsamkeit zur Gewährleistung des Schutzes der anvertrauten Kinder und Jugendlichen, wie es in einer Medienmitteilung der Stadt Chur heisst.
Eine Schlüsselrolle soll der Personalrekrutierung zukommen. Diesem Aspekt wurde bereits in der Vergangenheit grosses Gewicht beigemessen. Diese Anstrengungen werden nun noch verstärkt, indem bei der Dossierprüfung, den Gesprächen und beim Einholen von Referenzen systematisch vorgegangen wird. Zudem müssen Favoriten in Bewerbungsverfahren eine Bestätigung unterzeichnen, dass sie alle entsprechenden Anschuldigungen, laufenden Verfahren oder bestehenden Urteile in der Schweiz und im Ausland offengelegt haben. Anstellungen sind zudem nur noch möglich, wenn auf eigene Kosten ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister beigebracht wird. Damit ist sichergestellt, dass alle allfälligen Urteile bekannt sind, die ein Berufsverbot, Tätigkeitsverbot oder Kontakt- und Rayonverbot enthalten, sofern dieses Verbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen erlassen wurde.
Darüber hinaus betonte die Stadt, die Massnahmen seien keine Reaktion auf allfällige Vorkommnisse, sondern rein präventiver Natur.
(Bild: GRHeute)