Gebirgskantone wollen Wasserzinsen nicht isoliert diskutieren

Der Nationalrat hat heute beschlossen, die Rentabilitätsprobleme von Teilen der Wasserkraft in einer gesonderten Vorlage zu behandeln. Die Gebirgskantone fordern, dass die Frage des Wasserzinses in diese Auslegeordnung miteinbezogen wird, weil die Frage der künftigen Ausgestaltung des Wasserzinses nur in Kenntnis der Lösungsvorschläge des Parlaments beurteilt werden kann.

Der Nationalrat hat heute die Bestimmungen, die eine Stärkung der Wasserkraft bezwecken, aus der Vorlage zu den Stromnetzen herausgelöst und sie in eine neue Vorlage überführt. Gleichzeitig ist er auf diese neue Vorlage eingetreten und hat sie an die vorberatende Kommission (UREK-N) zur vertieften Klärung zurückgewiesen.

Die UREK-N hat somit einen Vertiefungsauftrag erhalten, den sie gemäss den politischen Verlautbarungen rasch erledigen und nicht auf die lange Bank schieben soll. Die Rentabilitätsprobleme von wichtigen Teilen der Wasserkraft seien nicht durch den Wasserzins verursacht, wie es in einer Medienmitteilung der Gebirgskantone heisst, sondern durch politische Entscheidungen in der inländischen und ausländischen Elektrizitätspolitik (immense Subventionen, Protektionismus, fehlender Wille zu einer Umsetzung einer wirksamen CO2-Politik usw.). Die Rentabilitätsprobleme der Wasserkraft seien die Folge eines nicht-funktionierenden Strommarktes, der nicht einmal diesen Namen verdiene. Folglich muss es gemäss den Gebirgskantonen primär darum gehen, diese Fehler zu korrigieren.

Die Gebirgskantone lehnen es ab, die Wasserzinsfrage isoliert und losgelöst der Vorschläge, welche das Parlament jetzt vorzuschlagen hat, zu diskutieren. Die Vernehmlassung zum Wasserzins sei inhaltlich und zeitlich mit den Arbeiten des Parlaments abzustimmen.

 

 

(Bild: GRHeute)