Fussfesseln bald auch in Graubünden

Der Regierungsrat stimmt der Einführung elektronischer Fussfesseln im Bündner Justizvollzug zu. Die Fussfessel wird künftig eine Alternative zu kurzen Haftstrafen bieten, und die Kontrollmöglichkeiten nach längeren Strafen verbessern.

Die Regierung genehmigt die Vereinbarung zwischen den beiden Ämtern für Justizvollzug der Kantone Zürich und Graubünden für die Nutzung eines Gesamtsystems zur elektronischen Personenüberwachung. Mit dem neuen Sanktionenrecht wird der elektronisch überwachte Strafvollzug ab 1. Januar 2018 an Stelle von kurzen Freiheitsstrafen oder am Ende von langen Freiheitsstrafen gesetzlich verankert und als Vollzugsform in der ganzen Schweiz eingeführt. Im Hinblick auf die Einführung einer solchen landesweiten Überwachungstechnik startete der Kanton Zürich ebenfalls ein Projekt. Bis zur Inbetriebnahme der nationalen Lösung stellt der Kanton Zürich seine Technik anderen Kantonen als Übergangslösung zur Verfügung. Mit der von der Regierung genehmigten Vereinbarung ist die Einführung dieser Überwachungsform in Graubünden nun möglich.

Bei der strafrechtlichen Überwachungsform Electronic Monitoring (EM) wird an der zu überwachenden Person ein elektronischer Sender mit dem Körper verbunden. Dieser wird meistens am Fussgelenk fixiert. Dank dieses Senders kann der Aufenthaltsort der Person je nach Überwachungsprofil und eingesetzter Technik passiv beispielsweise zuhause (Radiofrequenzsystem) oder auch aktiv ausserhalb der Wohnung (GPS-System) standortbezogen überwacht werden.

Mit Ausnahme von fünf Kantonen (TI, NE, FR, VS, JU) nehmen alle Kantone an dieser Übergangslösung teil. Die definitive nationale Lösung muss spätestens am 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden.

 

(Bild: www.gr.ch)