Die Stadtpolizei Chur hat über das vergangene Wochenende einen unter Drogen stehenden 16-jährigen Lernfahrer aus dem Verkehr gezogen. Zu Beginn der diesjährigen Schwerpunktkontrollen «Zu gefährlich, zu laut, zu schnell» wurden am Wochenende mehrere Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht.
Am Samstagabend hielt die Stadtpolizei anlässlich einer Verkehrskontrolle einen 16-jährigen Motorradlenker an. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der im Besitze eines Lernfahrausweises stehende Lenker unter Drogeneinfluss stand. Unberechtigterweise führte er zudem eine Begleitperson mit.
Anlässlich von Schwerpunktkontrollen «Zu gefährlich, zu laut, zu schnell» wurden acht Fahrzeuglenker in der Innenstadt angehalten. Diese werden wegen Hochdrehen des Motors beziehungsweise Beschleunigungsexzessen und verursachen von teils massivem Lärm zur Anzeige gebracht. Im Weiteren rückte die Stadtpolizei wegen Lärmklagen, Betrunkenen und Hilfeleistungen zu rund 20 Einsätzen aus.
Problem ‹Motor hochdrehen›
Neben den eigenen Feststellungen der Stadtpolizei weisen immer wieder auch Quartierbewohner auf Fahrzeuglenkende hin, die durch Hochdrehen des Motors beziehungsweise Beschleunigungsexzessen massiven Lärm und Geschwindigkeitsüberschreitungen verursachen. Diese Verkehrsregelverletzungen betreffen Fahrzeuglenkende mit teils auffälligen Sportwagen, die sowohl am Tag wie auch in der Nacht mit ihrem gesetzeswidrigen Verhalten einerseits die Anwohnerschaft, Fussgänger und andere Verkehrsteilnehmende stören, verärgern und vor allem aber auch gefährden.
Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) muss sich jedermann im Strassenverkehr so verhalten, dass niemand behindert oder gefährdet wird und die Fahrzeuglenker haben die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen. Vermeidbare Belästigungen wie Lärm, Staub, Rauch usw. sind zu unterlassen.
Die EU-Verordnung über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen lässt heute die sogenannten
Klappenauspuffsysteme zu, welche besonders bei hoher Tourenzahl ohrenbetäubender Lärm
verursachen können. Ab 2016 sind diese Auspuffsysteme (ab erster Inverkehrsetzung) verboten.
Unabhängig dieser Auslegung gilt bezüglich «Vermeiden von Lärm» Art. 33 der eidgenössischen Verkehrsregelverordnung (VRV), welche unter anderem Folgendes untersagt:
- hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen
- zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeuges, namentlich beim Anfahren sowie
- fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften
Aktionen während des ganzen Sommers
In der Regel wird bei diesen Beschleunigungen die Geschwindigkeit teils massiv überschritten
und dadurch eine erhebliche Verkehrsgefährdung verursacht. Mit der erneuten Aktion der Stadtpolizei Chur, die während den kommenden Sommermonaten immer wieder durchgeführt wird, verfolgt die Stadtpolizei eine strikte Verzeigungspraxis. Auch die Bevölkerung ist gefragt: Bei entsprechenden Feststellungen nimmt die Stadtpolizei Meldungen (wenn möglich unter Angabe der betreffenden Kontrollschildnummer) unter Tel. 081 254 53 00 entgegen.
(Quelle: Stapo Chur, 8./9.4.2017, Symbolbild Welschdörfli Chur: Google Street View)