Die britische Regierung hat vorgestern Formell Artikel 50 der Lissaboner Verträge ausgelöst. Damit ist der Brexit offiziell eingeleitet. Am Abend zuvor erteilte das schottische Parlament die Zustimmung für ein zweites Unabhängigkeitsreferendum.
Ne bis in idem heisst ein Rechtsgrundsatz, der vor über 2‘300 Jahren vom Athener Demosthenes formuliert worden sein soll. Wörtlich übersetzt bedeutet es: Nicht zweimal in derselben Sache. Konkret soll dieser Grundsatz die doppelte Verhandlung einer Strafsache verhindern. Ein einmal gefällter Entscheid soll nicht erneut verhandelt werden, nicht nur um den Betroffenen zu schützen, sondern auch um ein funktionierendes und effizientes Rechtssystem zu gewährleisten. In der Politik findet dieser elementare Grundsatz keine Anwendung. Weniger als drei Jahre nach dem letzten Unabhängigkeitsreferendum in Schottland hat die Regierung in Edinburgh am Dienstag bereits erneut ihre Zustimmung für eine Volksbefragung erteilt. Auch in der Schweiz kennen wir das Phänomen. Nach der Masseneinwanderungsinitiative will die RASA-Initiative den angenommenen Verfassungsartikel bereits wieder streichen – ohne dass die Erstere überhaupt umgesetzt wäre.
Diese Agitation gegen bereits ausgesprochene Volksentscheide ist in Demokratien legitim. Schliesslich hat man das Recht seine Meinung zu ändern. Ob diese Abstimmungen aber zum richtigen Zeitpunkt angesetzt werden, wo die Auswirkungen der ersteren noch gar nicht abzusehen sind ist eine andere Frage, von der effizienten Nutzung der politischen Instrumente ganz zu schweigen. Wie in der Schweiz die MEI ist in Grossbritannien der Brexit noch nicht einmal ansatzweise umgesetzt geschweige mit der EU ausgehandelt. Diese Woche hat die britische Regierung zwar offiziell Artikel 50 der Lissaboner Verträge ausgelöst, dies bedeutet aber erst den Beginn der zähen Verhandlungen. Bereits wenige Stunden nach Beginn des formalen Brexit-Prozesses hat sich die schwierige Verhandlungslage abgezeichnet. Im Austrittschreiben an die EU hatte Premierministerin Theresa May gedroht, die Zusammenarbeit der beiden Parteien im Bereich Sicherheit und Terrorabwehr könnte unter einem schlechten Deal leiden. In Brüssel kam dieser Wink nicht allzu gut an. Die EU hat ihrerseits bereits eine Erklärung mit den eigenen Verhandlungspositionen und Forderungen formuliert. Grossbritannien soll diesem Dokument zufolge nicht nur alle finanziellen Verpflichtungen wie bisher weitertragen müssen, die Briten sollen nicht einmal «ähnliche Vorteile » wie ein EU-Mitglied geniessen. Darüber hinaus will die EU Grossbritannien verbieten in der Handelspolitik Alleingänge zu wagen. Notfalls sollen diese sogar sanktioniert werden.
Die Botschaft aus Brüssel ist klar. Es muss ein Exempel für alle anderen EU-Skeptiker statuiert werden. Aber nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird. Sollte die EU während der Verhandlungen nicht von diesen Bedingungen abweichen, wird kaum ein Deal zustande kommen. Während dieser aussenpolitischen Herausforderung für May taucht eine weitere, innenpolitische Misere auf. Die schottische Regierung will, dass Nicola Sturgeon ein zweites Unabhängigkeitsreferendum in London beantragt. Die Zustimmung Londons ist für ein rechtlich bindendes Referendum erforderlich. Dort wehrt man sich bislang aber erfolgreich gegen eine solche direktdemokratische Wiederholung, «nicht der richtige Moment» meinte Theresa May. Die Androhung einer neuen Abstimmung in Schottland ist für die EU handkehrum ein willkommenes Geschenk, welches die eigene Verhandlungsposition gegenüber Grossbritannien empfindlich stärken könnte.
(Bild: GRHeute)