Die 30er-Zone in der Löestrasse muss wieder entfernt werden. Der Regierungsrat hat zwei Beschwerden gut geheissen. Die Stadt Chur will das nicht akzeptieren und strebt ein neues Verfahren an, um die Sicherheit von Kindern und Senioren zu gewährleisten.
Das Bauprojekt «SUN», Sanierung, Umbau und Neubau Kantonsspital, befindet sich zurzeit in der Umsetzung. Durch den Baustellenverkehr ist die Sicherheit insbesondere für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit einer Behinderung beeinträchtigt. Aus diesem Grund ordnete die Stadt eine zeitlich befristete Tempo 30-Zone auf der Loëstrasse an. Die Regierung hiess zwei gegen diese Anordnung eingereichten Beschwerden gut und wies die Stadt an, die entsprechende Signalisation zu entfernen.
Die Stadt wird dieser Anordnung Folge leisten und ein neues Verfahren zur Einführung einer Tempo 30-Strecke einleiten. Die Einführung einer Tempo 30-Zone auf der Loëstrasse, zwischen der Bushaltestelle Kreuzspital und der Einmündung Kreuzgasse, wurde amtlich publiziert. Diese Verkehrsanordnung war auf die Bauzeit des Bauvorhabens «SUN» beschränkt. Die Einführung stützt sich auf ein Gutachten eines externen Sachverständigen und dessen Nachkontrolle.
Gegen diese Verkehrsanordnung erhoben eine Privatperson und ein Verband Beschwerde beim Stadtrat, die von diesem abgewiesen wurde. Die dagegen eingereichte Beschwerde wurde von der Regierung aus formellen und materiellen Gründen gutgeheissen und die Stadt angewiesen, die angefochtene Tempo 30-Zone aufzuheben.
In formeller Hinsicht erachtet die Regierung den beigezogenen Gutachter als befangen, da sein Firmensitz an der Sonnhaldenstrasse 1 und damit in unmittelbarer Nähe zur Loëstrasse liegt. In materieller Hinsicht sah die Regierung ihre für die Stadt anwendbare Richtlinie verletzt, da gemäss dieser Tempo 30- Zonen nur auf siedlungsorientierten Strassen zulässig sind.
Bei der Loëstrasse handelt es sich jedoch um eine vortrittsberechtigte Nebenstrasse und solche sind gemäss Richtlinie verkehrsorientiert. Die Verkehrsanordnung auf der Loëstrasse verstösst damit gemäss Auffassung der Regierung gegen einen wesentlichen Punkt dieser Richtlinie und ist aufzuheben.
Die Stadt hat dieser Anordnung Folge zu leisten. Deshalb wird die bestehende Signalisation der Tempo 30-Zone in den nächsten Tagen entfernt. Da die Sicherheitsproblematik aber weiterhin bestehen bleibt, wird die Stadt ein neues externes Gutachten in Auftrag geben mit dem Ziel, geeignete Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden umzusetzen. Da dieses neue Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird, werden flankierende Massnahmen geprüft, um die Gefahr von Unfällen weiterhin möglichst tief zu halten.
(Bild: GRHeute)