Bei einer Routinekontrolle auf der Autostrasse A13 ging der Kantonspolizei eine belgischer LKW- Fahrer ins Netz. Der Chauffeur war unter Alkoholeinfluss, sein Sichtfeld aus dem Fahrzeug war eingeschränkt, und die Bereifung am Anhänger war mangelhaft.
Am Montagnachmittag um 13.30 Uhr hielt die Kantonspolizei Graubünden im Schwerverkehrskontrollzentrum in Unterrealta ein luxemburgisches Sattelmotorfahrzeug an. Trotz Alkoholverbots für Berufschauffeure fiel der beim 56-jährigen belgischen Chauffeur durchgeführte Atemalkoholtest positiv aus. Der Chauffeur gab an, dass er nach seiner Einreise am Montagmorgen in die Schweiz diverse alkoholische Getränke konsumiert hatte.
Weitere Verstösse
Die anschliessende Prüfung des Fahrzeugs ergab, dass das Sichtfeld des Chauffeurs durch diverse Utensilien eingeschränkt war, ausserdem war am Anhänger ein Reifen stark abgefahren. Als sei dies nicht genug verstiess der Chauffeur weiter mehrfach gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung: EKeiner hatte sich nicht an die vorgeschriebenen Pausen gehalten. Die Weiterfahrt wurde dem Chauffeur bis zu seiner vollständigen Ausnüchterung und der Behebung der Mängel untersagt. Er musste eine Kaution leisten und wurde bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht.
(Quelle/Bild: Kapo Graubünden)