Steuersenkung – nur für juristische Personen

Der Kanton präsentierte sein Budget für 2017 und liess gleich eine Bombe platzen: Der Steuersatz für juristische Personen soll bis 2020 um unter 15 Prozent reduziert werden.

Die wichtigsten Eckpfeiler sind schnell erzählt: Die Konjunkturprognosen gehen für 2017 von einer nominalen Zunahme von 1,5 Prozent für das BIP aus; die Teuerung dürfte 0,2 Prozent betragen. Das Defizit wird mit 20,1 Millionen Franken budgetiert, das sind über 30 Millionen weniger als im Vorjahr. Und die Nettoinvestitionen von 273,7 Millionen werden vor allem für Strassenbauten und den Neubau der Justizvollzugsanstalt Realta eingesetzt.

Und dann kams: Der Finanzplan 2018 – 2020. Es gibt verbesserte Perspektiven für die Jahre 2018 und 2019. «Die gute Nachricht ist, dass wir das ohne Sparprogramm machen können», sagte die zuständige Regierungsrätin Barbara Janom Steiner. Ab 2020 sieht es düster aus; wie düster steht noch in den Sternen. «Es gibt noch Unsicherheiten bei den Erträgen, der Wasserzins, sie wissen das.» Ausserdem werden die Konsten für die Gesundheit, das Sozial- und das Bildungswesen weiterhin steigen und die Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative wird man irgendwann auch zu spüren bekommen.

Doch es gibt auch gute Aussichten: Die Regierung will die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit halten oder gar verbessern. «Wir haben eine solide Finanzlage», sagte Barbara Janom Steiner. Deshalb soll, um den Wirtschaftsstandort Graubünden stärken zu können, der Steuersatz für juristische Personen von derzeit 16,7% sukzessive auf unter 15 Prozent im Jahr 2020 gesenkt werden. Die Zahl klingt gross, aber wie das Finanzdepartement ausgerechnet hat, wird das im Jahre 2020 höchstens mit 8 Millionen Franken zu Buche schlagen.

Diese Steuersenkung soll unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III umgesetzt werden. «Wir wollen konkurrenzfähig bleiben», sagte Barbara Janom Steiner. Zu diesem Zweck wurden auch die Pläne der Nachbarkantone analysiert – offenbar schicken sich diese an, Gleiches zu tun.

Ob juristische Personen tatsächlich mit einer Steuerreduktion rechnen können, muss der Grosse Rat entscheiden.

 

(Bild: GRHeute)