Die Bündner Regierung hat entschieden, dem Grossen Rat für die Dezembersession 2016 eine Botschaft zur Kandidatur Graubündens für Olympische und Paralympische Winterspiele 2026 zu unterbreiten. Stimmt der Grosse Rat der Kandidatur zu, findet die Volksabstimmung am 12. Februar 2017 statt.
Die Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden haben der Regierung das definitive Dossier eingereicht. Gestützt auf dieses Dossier, das weiterzuentwickeln ist, wird mit der Botschaft an den Grossen Rat ein Bruttoverpflichtungskredit von 25 Millionen Franken für die Einreichung einer Kandidatur Graubündens und die Führung des internationalen Bewerbungsprozesses beantragt. Noch offen ist, wie sich andere Partner finanziell beteiligen, die effektive Belastung für den Kanton wird jedoch wesentlich tiefer ausfallen.
Im März 2017 werden die ersten Entscheidungen gefällt
Mit diesem Schritt trägt die Regierung dem Umstand Rechnung, dass Swiss Olympic seinen Kandidaturfahrplan verändert hat. Neu entscheidet der Exekutivrat bereits Mitte März 2017, ob und mit welchem Konzept eine Schweizer Kandidatur beim Internationalen Olympischen Komitee angemeldet wird. Die Ratifizierung des Entscheids durch das Sportparlament erfolgt Ende März 2017.
Die Regierung erkennt wesentliche Chancen in einer Kandidatur um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 und beurteilt die Chancen im nationalen Nominierungsverfahren als intakt. Wenn die Volksabstimmung positiv ausgeht, ist Graubünden in der Lage, mit einer vom Volk gutgeheissenen Kandidatur am Bewerbungsverfahren teilzunehmen. Damit liegt die notwendige politische Legitimation vor und die erforderlichen Mittel stehen bereit, um den Prozess erfolgsversprechend voranzutreiben. Dies gewichtet die Regierung als starkes Argument für die gewählte Vorgehensweise.
Im Herbst 2018 entscheidet das Volk
In einer zweiten Abstimmung, voraussichtlich im Herbst 2018, kann dann das Volk über das definitive Projekt in der notwendigen Detaillierung entscheiden. Dieses definitive Projekt wird nach dem positiven Kandidaturentscheid weiter ausgearbeitet.
Die Regierung ist sich bewusst, dass die Durchführung einer Kandidaturabstimmung bereits im Februar 2017 einen Sondereffort aller Beteiligten erfordert. Deshalb wird sie umgehend an die Leitung des Grossen Rates gelangen, um die notwendige rasche Behandlung des Geschäfts sicher zu stellen. Weiter wird sie Gespräche mit den politischen Parteien, den Fraktionen des Grossen Rates und weiteren interessierten Kreisen aufnehmen, damit der vorgeschlagene Fahrplan eingehalten wird und die erforderliche Überzeugungsarbeit im Hinblick auf die Volksabstimmung stattfindet. Wichtiger Durchführungspartner sind und bleiben die Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden.
Obwohl die Zeit für die Meinungsbildung in der Bevölkerung relativ kurz bemessen sein wird, ist die Regierung zuversichtlich, dass sich Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von der Attraktivität und den positiven Auswirkungen einer Kandidatur um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in Graubünden überzeugen lassen.