Der Regierungsrat hat auf diverse Einsprachen reagiert – und regelt die Bestimmungen für den Übertritt ins Untergymnasium neu.
Bisher war es so: Die Mittelschulen berücksichtigten den Notendurchschnitt aller Noten des ersten Semesterzeugnisses in der sechsten Klasse. « Die geltenden Bestimmungen stellen derzeit allerdings nicht sicher, dass die Schüler aller Bündner Primarklassen in denselben Fächern benotet werden», heisst es in der Mitteilung. Dies könne zu einer Rechtsungleichheit führen, was zu vermeiden sei. Daher sollten nur noch die Noten in Mathematik, in der Erst- und in der Zweitsprache verwendet werden. Die Verordnung tritt am 15. August in Kraft.
Grund für die neue Verordnung: «Es gab vereinzelt Einsprachen von Eltern», sagte der zuständige Regierungsrat Martin Jäger. Mit den neuen Bestimmungen werde dem entgegengewirkt. Ausserdem habe es sich gezeigt, dass für den Verlauf der Gymnasialkarriere die Noten in Mathematik und Sprachen viel wichtiger als Singen und Turnen seien.
Kommt es jetzt nachträglich noch zu Übertritten? «Nein», sagt Martin Jäger. Die neue Regelung gelte erst für nächstes Jahr. Auch sonst werde es nicht zu mehr Übertritten kommen.
(Bild: Hochbauamt Graubünden)