Halbzeit im kantonalen Integrationsprogramm

Seit zweieinhalb Jahren regeln Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen mit dem Ziel, die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in allen Lebensbereichen gezielter voranzutreiben. Ein neues Video der Standeskanzlei gibt einen Einblick in die Integrationsförderung im Kanton Graubünden. 

Mit dem Kantonalen Integrationsprogramm (2014 – 2017) haben sich Bund und Kanton verpflichtet, ihre Anstrengungen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den drei Bereichen Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration zu verstärken und entsprechende Ziele formuliert. Diese reichen von der Erstinformation für neuzugewanderte Personen über die Sprachförderung für Erwachsene und Kinder im Vorschulalter bis hin zum interkulturellen Dolmetschen oder der Integration in den Arbeitsmarkt.

Die Fachstelle Integration des Amtes für Migration und Zivilrecht steuert und koordiniert dabei die entsprechenden Förderbereiche sowie die strategische Ausrichtung der kantonalen Integrationsförderung. Des Weiteren entrichtet sie finanzielle Beträge an bedarfsorientierte Projekte und Angebote wie Sprach- und Integrationskurse, die den Integrationsprozess der im Kanton lebenden Ausländerinnen und Ausländer unterstützt bzw. den Zugang zu den Angeboten der Regelstrukturen wie Schule, Bildungssystem, Arbeitsmarkt und Gesundheitswesen ermöglicht und damit Perspektiven für alle schafft.

Als Ansprech-, Beratungs- und Koordinationsstelle fördert die Fachstelle den Austausch und die Vernetzung zwischen kantonalen und kommunalen Institutionen sowie weiteren integrationsrelevanten Akteuren wie Migrantenorganisationen und mit dem Informationszentrum Integration (InfoInt) steht allen Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons ein umfassendes Informationsangebot bei Fragen rund um das Thema Integration im Migrationsbereich zur Verfügung.

 

(Quelle: Amt für Migration und Zivilrecht)