Meinungsfreiheit oder die Klappe halten?

Zwei Vorkommnisse haben mich dazu bewogen, mir einige Gedanken über das Recht eines jeden Schweizer Bürgers auf Meinungsfreiheit zu machen.

Ich kann mich noch gut an die bissigen Kommentare der Befürworter und einiger dann – wie leider so oft im Sport – schlechter Verlierer erinnern, als sich die Bündner Bevölkerung 2013 mit fast 53 Prozent gegen die Durchführung der Olympischen Winterspiele 2022 ausgesprochen hatte. Die Promotoren hatten den Karren mit ihrer Engstirnigkeit an die Wand gefahren, machten dann aber ganz einfach Neid und Missgunst der Stimmberechtigten gewisser Regionen für ihre Niederlage hauptverantwortlich. Dabei war die Milchbüchleinrechnung doch eigentlich simpel: Was investiere ich wofür und was bekomme ich dafür?

Dass viele Bündnerinnen und Bündner dabei ins Grübeln gerieten und schliesslich mit gesundem Menschenverstand dem Ansinnen, Probleme des Verkehrs, der Wirtschaft und des Tourismus etc. mittels einer überdimensionierten Sportveranstaltung lösen zu wollen, eine Absage erteilten, hätte eigentlich ohne bösartiges Nachtreten akzeptiert werden müssen. Denn das gibt im Sport die rote Karte!

Nun bin ich kürzlich nach der Bündner Sportnacht 2016 wieder auf das Recht der Meinungsfreiheit aufmerksam geworden. Die Wahl zum Bündner Sportler des Jahres hat einen doch eher unerwarteten Ausgang genommen, worüber man durchaus geteilter Meinung sein kann, oder etwa nicht? Wenn nun in Sportlerkreisen darüber diskutiert wird, ist das sicher nachvollziehbar.

Unverständlich sind für mich nun aber einige Aussagen eines Sportredaktors, der sich bemüssigt fühlt, obige Wahl nachträglich zu rechtfertigen und nur von Gewinnern spricht, was ein absoluter Blödsinn ist, wenn ich an die Zweitplatzierte denke. Und dann verbittet sich dieser Journalist kurzerhand auch noch jegliche Kritik an dieser Veranstaltung.

Dabei sollte auch er wissen, dass Eigenlob stinkt – und zwar gewaltig – und dass es überdies nebst der vielgepriesenen Pressefreiheit eben auch noch die Meinungsfreiheit eines jeden Bürgers gibt, die es zu akzeptieren gilt, und zwar ohne Wenn und Aber!

Dass sich zudem ein übersteigertes Selbstbewusstsein nicht selbstredend positiv auf die Leistung auswirken muss, zeigen beispielsweise die Schweizer Nationalteams im Fussball und Eishockey. Deren Exponenten werden von der Boulevardpresse so lange mit Ausdrücken wie «riesiges, noch nicht ausgeschöpftes Potential» und «noch viel Luft nach oben» versehen, dass diese zuletzt selbst daran glauben, den Beweis dann aber zumeist schuldig bleiben.

 

(Symbolbild: EQ Images)