Ab Anfang Juni kann man sich im Kanton Graubünden in der Apotheke gegen Grippe, Hirnhautentzündung oder Hepatitis impfen lassen.
Die Regierung hat gestern die entsprechende Teilrevision der Verordnung zum Gesundheitsgesetz kommuniziert. Damit wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit Apothekerinnen und Apotheker ohne ärztliche Verschreibung gewisse Impfungen vornehmen können.
Die Personen, welche geimpft werden dürfen, müssen gesund und mindestens 16 Jahre alt sein. Für die Beurteilung des Gesundheitszustandes müssen die Apothekerinnen und Apotheker in ihrer Aus- und Weiterbildung entsprechend geschult werden.