Teure Kinderkrippenplätze und ein komplexes System lassen die Anreize für eine Frau, wieder ins Berufsleben zurückzukehren, heute nicht sehr attraktiv erscheinen. Besonders dann nicht, wenn sie dabei noch zusehen müssen, wie Sozialhilfebezügern die Krippenplätze bezahlt werden.
Genauso wie bei allen anderen Finanzspritzen durch den Kanton, beziehungsweise durch die Gemeinden, zahlt der Steuerzahler und andere profitieren davon. Wer in diesem Fall jedoch nicht davon profitiert, sind erwerbstätige Eltern, die tief in die Tasche greifen müssen. Dies zeigt eine Situation, die zu denken gibt und vom lockeren Umgang mit Steuergeldern zeugt. Kein Einzelfall, denn das Problem liegt teilweise im «System».
«Ein Elternpaar mit Migrationshintergrund und mehreren Kindern erhält von der Sozialhilfe der Stadt Chur, nebst den üblichen, teilweise sehr noblen Leistungen, während zwei bis drei Tagen pro Woche – pro Kind, wohlbemerkt –bezahlte Kinderkrippenplätze.»
Arbeiten lohnt sich nicht
Dies würde bedeutet, dass für eine im Kanton Graubünden wohnhafte Familie mit drei Kindern, die während dreier Tage pro Woche fremdbetreut werden, jährliche Kosten in Höhe von durchschnittlich rund 35’000 bis 40’000 Schweizer Franken anfallen würden. Unter dem Strich heisst das, dass eine teilzeitbeschäftigte Person (in der Regel die Mutter) für ihren Willen und ihren Arbeitseinsatz im Berufsalltag bestraft wird. Denn für viele Eltern lohnt sich die doppelte Erwerbsarbeit aufgrund der Steuerprogression und den damit steigenden Kinderbetreuungskosten nicht.
Angenommen, die Mutter verdient mit ihrem 60%-Pensum und einer gut bezahlten Arbeitsstelle jährlich brutto circa 40’000 bis 45’000 Schweizer Franken, deckt sie damit gerade die Kosten für die Fremdbetreuung in einer Churer Kindertageskrippe. Hinzu kommt aber, dass aufgrund des Doppeleinkommens die Steuerbelastung zunimmt und die Kindertagessätze, die basierend auf das steuerbare Einkommen zuzüglich 10% des steuerbaren Vermögens berechnet werden, ebenfalls in die Höhe schnellen. Ein wirtschaftlicher und sozialer Teufelskreis.
Die Praxis sieht anders aus
Entscheidet sich eine Mutter, wieder in den Berufsalltag einzusteigen, muss sie erstmals ein hohes Mass an Flexibilität und lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Denn die Plätze in den hiesigen Kinderkrippen sind rar und nicht selten müssen Eltern ihr Kind Monate im voraus auf die Warteliste setzen. Ist erstmals ein Platz zugesichert, herrscht dennoch kein Wunschkonzert, was die Betreuungstage anbelangt.
Der oben geschilderte Fall verursacht bei erwerbstätigen Eltern, die sich im beruflichen Alltag integrieren, reges Kopfschütteln. Es stellt sich die Frage, weshalb ausgerechnet nichtberufstätige, fremdsprachige oder gar bildungsferne Familien von Kindertagesplätzen profitieren, die mit unseren Steuergeldern finanziert werden? Gründe dafür gibt es viele, ein möglicher Grund wäre die Integration ausländischer Kinder in unsere Gesellschaft. Denn die kulturellen und sprachlichen Barrieren stellen die Zukunft ebensolcher Kinder vor grosse Herausforderungen.
Doch so überspitzt, wie sich der oben geschilderte Fall anhört, ist die Praxis nicht. «Das stimmt so nicht. Die Sozialhilfe wird in jedem Einzelfall auf Basis der verbindlichen SKOS-Richtlinien geprüft. Ausschlaggebend für die Finanzierung der Kinderbetreuung ist die berufliche und soziale Integration mit dem Ziel der wirtschaftlichen Selbständigkeit», so Rolf Steiner, Abteilungsleiter Finanzielle Leistungen der Sozialen Dienste der Stadt Chur. «Nicht erwerbstätige Sozialhilfeempfänger/innen brauchen in der Regel keine Kinderbetreuung und sie wird von der Sozialhilfe nicht finanziert. Es gibt jedoch zunehmend mehr Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit Sozialhilfe benötigen. Dies trifft insbesondere bei alleinerziehenden, teilzeiterwerbstätigen Müttern und bei sogenannten «Working Poor» zu – das heisst, Menschen mit nicht existenzsichernden Löhnen trotz vollzeitlicher Erwerbstätigkeit. Nicht erwerbstätigen Sozialhilfeempfänger/innen wird die Kinderbetreuung nur in absoluten Ausnahmefällen durch die Sozialhilfe finanziert – z.B. wenn sie an einen Arbeitsintegrationsprogramm teilnehmen, aktiv eine Stelle suchen und baldmöglichst antreten wollen oder müssen, oder bei spezieller Indikation aus Gründen des Kindeswohls», erläutert Annina Meinherz, Leiterin der Sozialen Dienste der Stadt Chur.
Gemäss den *Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sichert die Sozialhilfe die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration in den Alltag. Der Integration und Betreuung von Kindern und Jugendlichen soll dabei besondere Beachtung geschenkt werden. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen, die im Rahmen der Sozialhilfe zu übernehmen sind. Ebenso sind die Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung zu übernehmen, wenn die Eltern aktiv auf Stellensuche sind oder während deren Teilnahme an einer Integrationsmassnahme.
*Auszug aus den SKOS-Richtlinien 2016
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