Fischwanderungen erfordern Sanierungen von Bündner Kraftwerken 

Die Bündner Regierung hat gestern bekannt gegeben, dass sie für diverse Kraftwerke in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht anordnet. Betroffen sind zwei Anlagen der Repower AG sowie eine Anlage der Kraftwerke Reichenau AG.

Das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt, die Fischgängigkeit in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen. Hindernisse, die die Fischwanderung wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden. Demzufolge sind die Kantone gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen, welche die Kraftwerksbetreiber umsetzen müssen.

Im Kanton Graubünden wurden 65 kraftwerksbedingte Hindernisse als sanierungsbedürftig eingestuft. Insgesamt hat die Regierung bis jetzt 34 Sanierungsanordnungen erlassen.

 

(Bild: Kraftwerk Reichenau, Wikipedia)