Sonderjagdinitiative bleibt ungültig

Der Grosse Rat hatte die Initiative 2015 für ungültig erklärt. Das Verwaltungsgericht bestätigte gestern diesen Entscheid und lehnte die dagegen erhobene Beschwerde der Initianten ab.

Die Initianten wollten die Sonderjagd abschaffen und die Jagd auf maximal 25 Tage in den Monaten September und Oktober (Hochjagd) beschränken. Bei der Behandlung der Initiative am 9. Februar 2015 erkannte der Grosse Rat eine offensichtliche Verletzung des übergeordneten Rechts und erklärte deshalb die Initiative mit 79 zu 36 Stimmen für ungültig. Das Verwaltungsgericht kommt in seinem Urteil nun zu demselben Schluss.

Mit dem Verbot einer Bejagung der Wildbestände nach der Hochjagd könnten die im Bundesrecht, sprich im Waldgesetz des Bundes, verankerten Ziele der Vermeidung von Wildschäden nicht mehr erreicht werden. Diese Erkenntnis stützt sich unter anderem auf ein wildbiologisches Gutachten, welches von der Regierung nach der Einreichung der Initiative in Auftrag gegeben wurde.

Keine Rettung der Initiative möglich

Weil die Initianten ihr Begehren in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs vorbrachten, bestand von Beginn weg nur ein geringer Spielraum, allfällige rechtliche Mängel der Initiative durch Auslegung oder Teilungültigerklärung als mildere Massnahme zu beheben. Das Gericht sah keine Möglichkeit, die Initiative zu retten, ohne dabei das Anliegen der Initianten und auch der Personen, welche die Initiative unterzeichnet haben, stark zu verwässern oder gar in sein Gegenteil zu verkehren. Dieses für die gewählte Initiativform typische Risiko hat sich im vorliegenden Fall zu Ungunsten der Initianten ausgewirkt und schliesslich zur vollständigen Abweisung der Beschwerde geführt.

Bündner Regierung ist zufrieden

In einer Medienmitteilung zeigt sich die Bündner Regierung erfreut über das Urteil. «Es bestätigt, dass sowohl die Regierung als auch der Grosse Rat gestützt auf ein rechtliches und wildbiologisches Gutachten korrekte Schlüsse bezüglich der Ungültigkeit der Sonderjagdinitiative gezogen haben», so der Wortlaut in einer Medienmitteilung der Standeskanzlei. Die Hirschpopulation weise – teilweise auch bedingt durch die milden Winter – eine starke Zunahme auf. Um den Hirschbestand zu stabilisieren und wo nötig zu reduzieren, sei eine Sonderjagd in den Monaten November und Dezember nach Beurteilung der Regierung und der Experten weiterhin unerlässlich.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. In diesem Fall müsste die Terminplanung für die Behandlung der zweiten Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd», welche Ende August 2014 eingereicht wurde und die für die Behandlung in der Oktobersession 2016 des Grossen Rates geplant war, überprüft werden. Ein Begehren dieser Initiative ziele nämlich gleichermassen auf die Abschaffung der Sonderjagd.

 

(Bild: Pixabay)