Martin Meuli ist Lokführer bei der RhB. Vor 14 Jahren fuhr er im sogenannten Köhl-Kreisel in ein Auto. Der Unfall ist bis heute nicht abgeschlossen – jüngst bekam Meuli sogar eine Betreibung über zwei Millionen Franken.
Der Unfall passierte am 11. September 2002 um 15 Uhr im damaligen Köhl-Kreisel beim GKB-Auditorium. Martin Meuli fuhr mit seiner Lokomotive von Arosa herkommend in den Kreisel. Schon vorher hatte er aus 50 bis 80 Meter Entfernung ein Auto mit St. Galler Nummernschild gesehen. Die Frau, die im Auto sass, hatte ihre Fahrt im Kreisel verlangsamt, weil sie gemäss Protokoll nicht sicher war, welche Ausfahrt sie in Richtung Bahnhof nehmen musste. Als Martin Meuli sah, dass das Auto auf den Gleisen stand, leitete er sofort eine Schnellbremsung ein. Es kam trotzdem zur Kollision. Dabei erlitt die Frau im Auto eine Halswirbelsäulenzerrung.
Im anschliessenden Verfahren wurde Martin Meuli von jeglicher Schuld freigesprochen. Aus dem Urteil der Staatsanwaltschaft Graubünden, das GRHeute vorliegt, ist klar ersichtlich, dass es dem Lokomotivführer nicht möglich war, früher zu bremsen und damit die Kollision zu verhindern. Fall erledigt, könnte man denken.
Doch Martin Meuli und die RhB machten die Rechnung ohne den Gegenanwalt. Dieser verzögerte das Verfahren auf dem Zivilweg mit Einsprachen, die teilweise bis vor Bundesgericht gingen, bis zum heutigen Tag. Jahr für Jahr musste Martin Meuli eine Verjährungsfristverzichtserklärung unterschreiben – ohne dass er weitere Angaben zu seinem Fall bekam, geschweige denn eine Ahnung hatte, was gerade verhandelt wurde.
Bis er sich vor gut einem Jahr zur Wehr setzte. Martin Meuli wollte endlich wissen, was Sache war – und verweigerte zunächst die Unterschrift zur Verzichtserklärung. Auf Anraten seines Arbeitsgebers reichte er sie dann doch noch ein. Ein paar Tage später hielt Martin Meuli eine Betreibung über zwei Millionen Franken in den Händen – der Gegenanwalt hat die Verzichtserklärung angeblich nicht erhalten.
Geld, das Martin Meuli nie wird zahlen müssen, wie es auf Anfrage bei der RhB hiess. «Eine Schadenersatzpflicht des Lokführers wird auch seitens RhB bestritten. Falls wider Erwarten tatsächlich ein Schadenersatzanspruch gegenüber Herrn Meuli durchgesetzt werden kann, wird die RhB ihn in jedem Fall schadlos halten», erklärte RhB-Pressesprecherin Yvonne Dünser.
Wie kommt es aber dazu, dass ein Angestellter einer Firma persönlich belangt wird und nicht die Firma? «Wir bedauern, dass der Anwalt der Gegenpartei unseren Lokführer belangt. Leider konnten wir diesen nicht davon überzeugen, nur die RhB zu belangen. Rechtlich sind uns hier die Hände gebunden», sagte Dünser.
Gemäss RhB ist dieses Vorgehen absolut unüblich und bei ihnen ein Einzelfall. Martin Meuli kann darüber nur den Kopf schütteln. «Ich habe jedes Jahr schlaflose Nächte, wenn ich diese Verzichtserklärung wieder unterschreiben muss», sagte er. Er sei jedes Mal längere Zeit psychisch angeschlagen. «Ich hoffe, dass diese Betreibung der letzte Schritt zum Abschluss dieses Falls ist.»
Und was sagt Verwaltungsratspräsident Stefan Engler zu diesem Fall? Gibt es keine Möglichkeit, Martin Meuli aus der Verantwortung zu ziehen? «Es liegt allein im Einflussbereich der klagenden Partei, wenn sie in einer Auseinandersetzung zwischen Versicherungen ihn und gleichzeitig die RhB in «Geiselhaft» nimmt. In die Fürsorgepflicht der Bahn als Arbeitgeberin fällt, ihre Mitarbeitenden in solchen Situationen nicht allein zu lassen und ihnen beratend zur Seite zu stehen.»
Der Anwalt der Gegenseite hat sich bis Redaktionsschluss nicht bei GRHeute gemeldet.
(Bild: Martin Meuli)