Ja zur Abschaffung der Heiratsstrafe – endlich!

Die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe will die jahrzehntelange Benachteiligung von verheirateten und eingetragenen Paaren bei Steuern und Renten endlich abschaffen. Bereits 1984 hat das Bundesgericht unmissverständlich festgehalten, dass die Heiratsstrafe verfassungswidrig ist. Das überparteiliche Komitee hat heute seine Argumente zur Abschaffung der Heiratsstrafe vorgelegt.

„Es ist ungerecht: Verheiratete und eingetragene Paare werden gegenüber Konkubinatspaaren bei den Steuern und Sozialversicherungen benachteiligt“, erklärte heute Stefan Engler, Präsident der CVP Graubünden und Ständerat, die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Bei gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen bezahlen Verheiratete mehr Steuern und erhalten tiefere AHV-Renten. Das Bundesgericht hat dies bereits 1984 unmissverständlich als verfassungswidrig gerügt. Aber geschehen ist praktisch nichts! Seit 2007 gilt die Heiratsstrafe auch für eingetragene Paare, welche den Ehepaaren in punkto Steuern und Sozialversicherungen gleichgestellt sind.

Doppelte Benachteiligung!

Durch die Steuerprogression bezahlt ein Ehepaar mehr Steuern, als wenn es im Konkubinat leben würde, weil die Einkommen zusammengerechnet werden. „Noch immer zahlen zehntausende Paare in der Schweiz zu viele Steuern, nur weil sie sich das Ja-Wort gegeben haben. Das muss endlich korrigiert werden“, betonte Heinz Brand, Parteipräsident SVP Graubünden und Nationalrat. Und die Heiratsstrafe ist gleich eine doppelte Bestrafung: Ein Ehepaar erhält eine auf 150 % festgelegte Maximalrente, während ein Konkubinatspaar im Alter zwei volle Renten, also 200 %, erhält. Die Initiative gibt dem Bund hier den Auftrag, zu handeln.

Ja zur gemeinsamen Besteuerung von Paaren

Die Initiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe!“ definiert die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft und fordert, dass Ehepaare und eingetragene Paare weiterhin gemeinsam besteuert werden. „Nur so wird das Bürokratiemonster ‚Individualbesteuerung‘ verhindert und endlich der richtige Entscheid für die gemeinsame Steuerrechnung getroffen“, sagt Valérie Favre Accola, SVP Graubünden.

Kantone unterstützen die Initiative 

Die Kantone haben gehandelt und die Heiratsstrafe weitgehend abgeschafft. Alle haben sie die gemeinsame Besteuerung gewählt und lehnen die bürokratische Individualbesteuerung, welche bis zu 50 % bürokratischen Mehraufwand in den Steuerverwaltungen bedeuten würde, entschieden ab. Deshalb unterstützt auch die Finanzdirektorenkonferenz FDK die Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe, wie einst auch der Bundesrat. Livio Zanetti, CVP Graubünden und Grossrat, betont: „Nur mit einem Ja zur Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe können wir die Benachteiligung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften endlich beenden.“

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