Proporz-Zwängerei beenden – Volkswille endlich respektieren

In diesen Tagen wurde der Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichtes in Sachen über den Majorz-Wahlmodus des Grossen Rates bekannt. Die Bündner FDP.Die Liberalen nimmt mit Befriedigung den Entscheid zur Kenntnis, wonach das Verwaltungsgericht auf diese Beschwerde nicht eingetreten ist. Zum einen sei das Gericht nicht zuständig und zum andern sei die Beschwerde zu spät eingegangen.

Damit wird nun auch von der Justiz bekräftigt, was das Bündner Stimmvolk als oberster Verfassungsgeber bereits acht Mal bestätigt hat. Immer hat sich das Bündner Stimmvolk gegen einen Systemwechsel bei den Wahlen des Grossen Rates ausgesprochen. Auch die vereinigte Bundesversammlung hat das Majorzsystem gewährleistet. Das Bundesgericht hat ebenfalls mehrfach bestätigt, dass grundsätzlich sowohl das Majorz- als auch das Proporzverfahren den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen.

Die Bündner FDP.Die Liberalen hofft, dass der mehrfach bestätigte Volkswille nun allseits akzeptiert wird und nicht Richter dem Bündner Volk ein Wahlsystem aufzwingen, dass es bereits acht Mal verworfen hat. Wer den Volkswillen gerne über alles stellt, sollte das auch dann tun, wenn ihm der Volkswille für einmal nicht gefällt. Geradezu grotesk würde es, wenn diejenigen Beschwerdeführer, die fremde Richter ablehnen, zum Schutz ihrer heutigen Position den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um Hilfe bitten würden.

Silvio Zuccolini, Pressechef FDP.Die Liberalen Graubünden
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